1. Warum werden Schweizer Landwirtschafts-Betriebe vom Staat finanziell unterstützt?

In der Schweiz erhalten landwirtschaftliche Betriebe staatliche Unterstützungsgelder, sogenannte Direktzahlungen. Sie vergüten die Landwirte für die Arbeit, die über den Verkauf ihrer Produkte nicht gedeckt ist. Das ist zum Beispiel die Bewirtschaftung von steilen Flächen in Bergtälern, die Bereitstellung von Biodiversitätsförderflächen oder die Landschaftspflege.

Jeder Betrieb, der Direktzahlungen beantragt, muss einen sogenannten «ökologischen Leistungsnachweis» (ÖLN) erbringen. Der ÖLN beschreibt einen Mindeststandard für eine umweltgerechte Landwirtschaft. Er umfasst unter anderem Richtlinien der Nutztierhaltung, der Düngung oder der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

2. Wieso müssen in der Landwirtschaft überhaupt Pflanzenschutzmittel und Antibiotika eingesetzt werden? Weshalb kaufen Landwirte Futter für ihre Tiere ein?

  • Schweizer Bauern setzen Pflanzenschutzmittel ein, um Früchte, Gemüse und Getreide vor Krankheiten und schädlichen Insekten zu schützen.
  • Um die Ausbreitung bakterieller Infektionen in einer Herde zu stoppen, verabreichen Landwirte ihren Tieren in gewissen Fällen Antibiotika. Der  präventive Einsatz von Antibiotika ist seit 1999 verboten.
  • Schweizer Landwirte kaufen Futtermittel ein, um ihre Tiere zu füttern. Das auf dem jeweiligen Betrieb hergestellte Futtermittel reicht zur ausreichenden Fütterung der Tiere nicht aus. Der Tierbestand ist hoch, weil die Nachfrage nach tierischen Produkten aus der Schweiz gross ist.

3. Wer hat die Trinkwasser-Initiative eingereicht?

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Initiantin ist Franziska Herren. Sie ist Präsidentin des Vereins «Sauberes Wasser für alle». Eine Gruppe, die nicht auf Landwirtschaft oder Wasser spezialisiert ist. «Aber uns vereint, dass wir uns mit ökologisch hergestellten Produkten ernähren wollen und dafür im Laden bereits mehr bezahlen müssen.» Die Initiative ist das erste grosse Projekt des Vereins.

Franziska Herren ist von Beruf Fitnesstrainerin und war früher Flight Attendant. Sie ist Mutter zweier erwachsener Kinder. Sie hat mit ihren Mitstreitern 114'420 Unterschriften für die Trinkwasser-Initiative gesammelt.

Herren hatte bereits ihre ersten politischen Erfahrungen gemacht. Sie brachte mit Kampfgenossen eine Initiative zur sofortigen Abschaltung des AKW Mühleberg an die Urne des Kantons Bern. Sie scheiterte zwar 2014 mit 63 Prozent Nein in der Abstimmung, trug aber mit dazu bei, dass Mühleberg als erstes Schweizer AKW schon Ende 2019 vom Netz genommen wurde.

4. Weshalb hat der Verein diese Initiative eingereicht?

Initiantin Franziska Herren sagt gegenüber dem Nachrichtenportal «20min.ch», sie habe ihre Bedenken bei Behörden und Wasserversorgern kundgetan, dass «der hohe Antibiotika- und Pestizideinsatz in der Landwirtschaft unser Trinkwasser gefährdet.» Aber sie sei nur belächelt worden. Daraufhin hat sie Unterschriften für eine Volksinitiative gesammelt.

Die Unterschriftensammlung wurde zum Selbstläufer, als das Wasserforschungsinstitut Eawag eine Studie zur Pestizidbelastung in Schweizer Bächen veröffentlichte. Das Resultat: In allen von der Eawag untersuchten Gewässern wurden die gesetzlich festgelegten Grenzwerte von mehreren Pestiziden oder deren Metaboliten überschritten.

Auch wenn diese Grenzwerte vielfach willkürlich gewählt sind und wenig über die Gefahr für Gewässerorganismen oder den Menschen aussagen: Die Öffentlichkeit sind auf das Thema Pestizide aufmerksam geworden und die Medien haben vermehrt darüber berichtet.

5. Was würde sich mit der Annahme der Trinkwasser-Initiative ändern?

Die Trinkwasser-Initiative will Bauern, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, Futtermittel für ihre Tiere einkaufen oder Antibiotika in der Tierhaltung prophylaktisch verabreichen, von den Direktzahlungen ausschliessen. Lebensmittel, die unter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Antibiotika produziert wurden, dürfen aber weiterhin importiert werden.

Welche Auswirkungen die Annahme der Initiative effektiv hätte, ist unsicher. Der Grund dafür ist, dass der Text der Initianten nicht konkret genug geschrieben ist. Es gibt offene Fragen: Dürfen gar keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden oder nur noch nicht-synthetische? Ist der Import von Tierfutter verboten oder auch der Handel zwischen Schweizer Landwirten? Wegen der vielen offenen Fragen hat der Initiativtext von vielen Seiten Kritik geerntet.

6. Also schwierig. Aber trotzdem: Wie könnte die Schweizer Landwirtschaft nach Annahme der Initiative aussehen?

Würde die Initiative angenommen, gäbe es eine Übergangsfrist von acht Jahren. Wir wagen trotzdem einen Blick in die Glaskugel:

Ein Teil der Landwirte würde auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und prophylaktische Antibiotika verzichten und nur noch so viele Tiere halten, wie mit Schweizer Futter ernährt werden könnten. Dafür würden diese Bauern weiter mit Direktzahlungen vom Bund unterstützt.

Ein anderer Teil der Bäuerinnen und Bauern würde aus dem ÖLN aussteigen und auf Direktzahlungen verzichten. Sie müssten ökologische Mindeststandards nicht mehr einhalten. Weil das Einkommen dieser Landwirte einzig und allein vom Verkauf ihrer Produkte abhängt, würden sie sehr viel mehr Lebensmittel in einem intensiveren Verfahren produzieren.

Die Schweizer Forschungsanstalt Agroscope hat eine Studie zu den Auswirkungen der Trinkwasser-Initiative veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Massnahmen der Initiative zwar eine Verbesserung der Wasserqualität hervorrufen könnten. Die Umwelt im Ausland würde aber stark leiden, wenn hierzulande mehr Fleisch importiert würde.

7. Was sind die Argumente der Befürworter(innen)?

  • Pestizide und deren Abbauprodukte gelangen via Böden und Gewässer in unser Trinkwasser und verunreinigen dieses. Die Auswirkungen von Pestiziden auf Umwelt und Gesundheit zeigen sich oft erst nach mehrjähriger Anwendung.
  • In der Schweiz gibt es zu viele Nutztiere. Diese müssen mit Futter aus dem Ausland gefüttert werden, weil in der Schweiz zu wenig davon produziert werden kann. Weil zu viele Tiere gehalten werden, fällt in der Schweiz zu viel Gülle an. Deren Inhaltsstoffe verunreinigen das Wasser.
  • Der Antibiotikaeinsatz in der intensiven Nutztierhaltung fördert die Entwicklung von antibiotikaresistenten Bakterien.
  • Das heutige System schafft Fehlanreize. Subventionen fliessen in eine Landwirtschaft, die unsere Gewässer verschmutzt.

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8. Was sind die Argumente der «Allianz gegen die Agrar-Initiativen»?

  • Verzichtet die Schweizer Landwirtschaft komplett auf Pflanzenschutzmittel, sinkt die Produktionsmenge um mindestens 30 Prozent. Einheimische Produkte würden rar und teuer. Die Versorgungssicherheit sinkt.
  • Um die Versorgung der Schweizer Bevölkerung trotz einer drastischen Reduktion der einheimischen Produktion sicherzustellen, müssten zwangsweise viel mehr Lebensmittel importiert werden. 
  • Gesamthaft ergibt sich kein positiver Effekt für die Umwelt, weil die Importe zunehmen, viele Bauernfamilien aus dem ÖLN aussteigen und Biodiversitätsförderflächen aufgeben würden.
  • «Antibiotika als Heilmittel: Ja. Antibiotika als Prophylaxe: Nein», so lautet der Grundsatz in der Schweizer Landwirtschaft. Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztiermedizin hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als halbiert.

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9. Wer ist dafür? Wer ist dagegen?

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Erklärungen zur Tabelle: Die Parolenfassung zur Trinkwasser-Initiative (TWI) und zur Pestizidverbots-Initiative (PVI) ist noch nicht überall erfolgt. Die SVP wird anlässlich der Delegiertenversammlung vom 27. März definitiv entscheiden. Bei den Verbänden fassen die Schweizer Milchproduzenten keine eigene Parole, sie sind aber Mitglied der 2x Nein-Allianz unter Führung des SBV. Die Agrarallianz fasst aufgrund ihrer heterogenen Zusammensetzung keine Parole. Bei IP-Suisse hat der Vorstand einstimmig zwei Nein beschlossen. Bei Bio Suisse hat die letzte Delegiertenversammlung ein Ja zur PVI beschlossen, bei der TWI gab es Probleme mit dem Abstimmungsprozedere, deshalb wird die Parolenfassung im April wiederholt; der Vorstand empfiehlt eine Nein-Parole. Die Uniterre sagt klar Nein zur TWI und bei der PVI «Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen»; hier gibt es viele Unbekannte, welche einen Teil der Entscheidungsträger(innen) vor einem klaren Ja zurückschrecken lassen. (Quellen: Auskünfte und Mitteilungen der Parteien und Verbände)

Der Bundesrat empfiehlt die Trinkwasser-Initiative zur Ablehnung.

10. Welche Organisationen unterstützen die Trinkwasser-Initiative?

Das sind in erster Linie Umwelt- und Tierschutzorganisationen wie Pro Natura oder Greenpeace. Auf der Liste der UnterstützerInnen finden sich nur wenige (Bio-)Landwirte. Auf der Webseite der Trinkwasser-Initiative werden die Grünliberalen, die Grüne Partei und die Jungfreisinnigen des Kantons Aargau als UnterstützerInnen aufgelistet.

11. Welche Organisationen bekämpfen die Trinkwasser-Initiative?

Die Bauern-, Branchen-, und landwirtschaftlichen Interessensverbände des Landes sind fast alle im Nein-Lager zu finden. Die Detailhändler Migros und Coop sind gegen die Initiative, geben dies aber nur kleinlaut bekannt. Bisher einzige öffentliche Verlautbarung von Coop ist ein Statement der IG Detailhandel, die den vom Parlament eingeschlagenen Weg der Absenkpfade unterstützt. Die Migros schreibt in einem Newsletter zur Wirtschaftspolitik, dass sich «die Initiative mit gutem Gewissen bekämpfen lasse», wenn die im Parlament beschlossenen Absenkpfade wie geplant umgesetzt würden. Auch die Fenaco gehört dem Nein-Lager an. Vor ihren Landi-Filialen will sie aber keinen Abstimmungskampf betreiben. 

12. Und was empfiehlt der Bundesrat?

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Trinkwasser-Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. «Die Volksinitiative nimmt zwar berechtigte Anliegen auf, die jedoch bereits mit den heutigen agrarpolitischen Massnahmen angestrebt werden», schreibt der Bundesrat. Eine Annahme der Initiative hätte weitreichende, schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit.

13. Wieso sind die meisten Landwirtschaftsverbände gegen die Trinkwasser-Initiative?

Sauberes Trinkwasser liegt allen am Herzen. Auch den hiesigen Bäuerinnen und Bauern. Trotzdem sind sie entschieden gegen die Trinkwasser-Initiative.

Viele Bauern finden die Initiative ist zu radikal und einseitig. Sie zielt nur auf die Landwirtschaft ab, die nur einen Teil der Chemikalien im Wasser zu verantworten hat. Aus der Verantwortung will sich die Landwirtschaft allerdings nicht ziehen. Sie hat das Problem erkannt und hat sich konkrete Ziele gesteckt, um wie viele Prozent sie ihren Pestizideinsatz pro Jahr reduzieren will. Ausserdem ist seit 2017 der «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» in Umsetzung, dessen Ziel es ist, die Risiken des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes zu reduzieren und Gewässer besser zu schützen.

Kein Landwirt in der Schweiz verschmutzt böswillig das Trinkwasser. Und sollte er es trotzdem tun, wird er zur Rechenschaft gezogen – mit Bussen und happigen Direktzahlungskürzungen.

Antibiotikabehandlungen bei einem Nutztier bedingen in jedem Fall eine tierärztliche Verschreibung. Die Tierärztin erfasst jeden Einsatz in einer Datenbank. Dadurch wird ein angemessener Einsatz gewährleistet.

Auch die Idee, nur so viele Tiere zu halten, wie mit betriebseigenen Futtermitteln gefüttert werden können, stösst auf wenig Gegenliebe der Bauern. Nur wenige Betriebe im Hügel- oder Berggebiet können auf ihren Flächen Ackerbau betreiben. Die Flächen dafür sind meist zu steil, das Klima nicht geeignet. Betriebseigener Ackerbau würde aber nötig, damit der Landwirt das Futter für Schweine und Geflügel selbst produzieren könnte. Denn Schweine und Hühner sind keine Grasfresser. 

Würde die Initiative angenommen, könnten die Bäuerinnen und Bauern ihren Grundauftrag nicht mehr erfüllen: Die Versorgung der Schweiz mit gesunden, sicheren, qualitativ hochwertigen und nachhaltig produzierten Lebensmitteln. 

14. Welche Passage des Initiativ-Texts gibt besonders zu reden?

Der Initiativtext liest sich im Wortlaut wie folgt: Er (der Bund) ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen (…) unter der Vor­aussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises, der (…) einen Tierbestand, der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann, umfasst.

Heisst konkret: Jeder Tierhalter darf seine Tiere nur mit dem Futter füttern, das er auf seinem eigenen Hof produziert hat. Einen Handel zwischen Betrieben in der Schweiz sieht der Initiativtext nicht vor.

Die «Allianz gegen die Agrar-Initiativen» nimmt den Initiativetext beim Wort und warnt: «Für die meisten Geflügel- und Schweinehalter ist es nicht möglich, ihre Tiere ohne Futterzukauf zu ernähren. Es fehlt ihnen die dafür nötige Ackerfläche.» Dabei sieht sie eine Aufteilung der Produktion und somit eine Spezialisierung als sinnvoll: Ackerbauern sollen sich um den Futterbau kümmern. Schweinehalter um die Haltung der Tiere. Jede soll das machen, was sie am besten kann.

Die InitiantenInnen hingegen relativieren ihren eigenen Initiativtext und schreiben: «Futter und Hofdünger (können weiterhin) regional zugekauft oder Betriebsgemeinschaften gebildet werden. Die Tiere können auch wie bisher auf Alpen in die Sömmerung gegeben werden. Nicht mehr subventioniert werden Nutztierbestände, die auf Importfutter angewiesen sind.»

15. Welche weiteren Stellen im Initiativ-Text geben besonders zu reden? (Teil II)

Im Initiativtext steht weiter: Er (der Bund) ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen (…) unter der Vor­aussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises, der (…) eine pestizidfreie Produktion (…) umfasst.

Heisst konkret: Jedes Pestizid ist verboten. Damit macht der Initiativtext keine Unterscheidung zwischen chemisch-synthetischen und nicht-synthetischen Pestiziden, wie sie z.B. im Biolandbau eingesetzt werden. Nach langem Hin und Her und Gesprächen mit Fachleuten aus der Branche haben sich die InitiantInnen entschieden, dass alle Mittel ausser jenen auf der FiBL-Betriebsmittelliste innerhalb des ÖLN nicht mehr erlaubt sein sollen.

16. Wie lautet der Initiativtext?

Art. 104 Abs. 1 Bst. a, 3 Bst. a, e und g sowie 4

1 Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:

  • sicheren Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser;

3 Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:

  • Er ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises, der die Erhaltung der Biodiversität, eine pestizidfreie Produktion und einen Tierbestand, der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann, umfasst.
  • Er kann die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung fördern und Investitionshilfen leisten, sofern damit die Landwirtschaft im Hinblick auf die Buchstaben a und g sowie auf Absatz 1 unterstützt wird.
  • Er schliesst Landwirtschaftsbetriebe von Direktzahlungen aus, die Antibiotika in der Tierhaltung prophylaktisch einsetzen oder deren Produktionssystem einen regelmässigen Einsatz von Antibiotika nötig macht.

4 Er setzt dafür zweckgebundene Mittel aus dem Bereich der Landwirtschaft und allgemeine Bundesmittel ein, überwacht den Vollzug der Vorschriften sowie die erzielten Wirkungen und informiert die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse dieser Überwachung.

Art. 197 Ziff. 12**
12. Übergangsbestimmung zu Art.104 Abs. 1 Bst. a, 3 Bst. a, e und g sowie 4

Nach Annahme von Artikel 104 Absätze 1 Buchstabe a, 3 Buchstaben a, e und g sowie 4 durch Volk und Stände gilt eine Übergangsfrist von acht Jahren.
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*SR 101
**Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.