Die Gebäudeversicherung übernimmt zwar die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten, nicht aber den Ausfall der Mieteinnahmen während dieser Zeit. Genau hier greift die Mietertragsversicherung: Sie ersetzt den entgangenen Mieterlös, solange die Räumlichkeiten nicht genutzt werden können. Das schützt den Betrieb vor finanziellen Engpässen und sorgt dafür, dass laufende Verpflichtungen wie beispielsweise Hypothekarzinsen und…

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