Ab 2027 wird der Bezug von Direktzahlungen in der Schweizer Landwirtschaft an eine neue Voraussetzung geknüpft: Um Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten, müssen verheiratete oder eingetragene Partnerinnen und Partner über einen minimalen Versicherungsschutz verfügen. Dieser umfasst neben Unfall- und Krankentaggeldern bei Arbeitsunfähigkeit auch die Risikovorsorge bei Invalidität und Todesfall.[IMG 2] Diese…
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