[IMG 2] Angestellte, die ein Arbeitsverhältnis von mehr als drei Monaten eingehen und einen Jahreslohn von mindestens 22'050 Franken erreichen, sind gemäss Gesetz (BVG) obligatorisch durch den Arbeitgeber in einer Pensionskasse zu versichern. Abhängig von der Höhe des Lohns, dem Alter und dem Vorsorgeplan wird bestimmt, wie hohe Beiträge für die berufliche Vorsorge am Monatsende in Form von Lohnabzügen entrichtet werden müssen. 

Bessere Leistungen geniessen

Je nach Bedürfnis besteht die Möglichkeit, bessere Risiko- und/oder Altersleistungen versichern zu lassen. Basierend auf objektiven Kriterien wie zum Beispiel der ausgeübten Funktion, der hierarchischen Stellung im Betrieb oder der Anzahl Dienstjahre können in der beruflichen Vorsorge Kollektive gebildet werden, die in einem alternativen Plan der Vorsorgeeinrichtung bessere Leistungen geniessen. Die Agrisano Pencas, als Pensionskasse für die landwirtschaftlichen Angestellten, bietet eine breite Palette von Möglichkeiten für Leistungsverbesserungen an. Eine bedürfnisgerechte Deckung über das gesetzliche Minimum hinaus kann oft bereits für einen geringen Mehrbeitrag eingerichtet werden.

Nicht obligatorisch für Selbstständige 

Selbstständigerwerbende und mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft sind nicht obligatorisch einer Pensionskasse unterstellt. Sie können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Aufgrund der günstigen Risikotarife und der hohen Flexibilität bei Spareinlagen ist die Agrisano Prevos in der Regel die ideale Lösung in der freiwilligen 2. Säule. Der Steuervorteil liegt dabei darin, dass die ordentlich geleisteten Beiträge und Einkäufe vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Ausserdem werden während der Laufzeit keine Vermögenssteuern fällig. 

Besteuerung des Rentenbezugs

Wird im Rentenalter das angesparte Kapital ausbezahlt, so wird dieses getrennt vom übrigen Einkommen und lediglich zu einem reduzierten Tarif besteuert. Die effektive Steuer­­ersparnis resultiert aus der Differenz zwischen der Steuerreduktion während der Finanzierungsphase und der reduzierten Besteuerung beim Bezug. Alternativ wird ein Rentenbezug vollständig als Einkommen besteuert. Auf der anderen Seite bietet die Rente mit dem von der Vorsorgeeinrichtung bestimmten Umwandlungssatz eine finanzielle Sicherheit bis zum Lebensende. 

Die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen und der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg bieten kompetente Unterstützung in allen Vorsorge- und Versicherungsfragen.