In den letzten sechs Wochen wurden fünf Fälle von Actinobacillose der Schweine (APP) nachgewiesen, zumindest im Labor. Das erstaunt etwas, weil die Schweiz doch seit der Flächensanierung, welche zwischen 2000 und 2003 stattgefunden hat, frei ist von APP. Da fragt man sich, ob diese Sanierung versagt hat oder ob jetzt wieder etwas Neues in die Schweiz eingeschleppt wurde?

Eine zu bekämpfende Seuche

APP wird durch das Bakterium Actinobacillus pleuropneumoniae ausgelöst. Es kann zu perakuten Ausbrüchen kommen, mit plötzlichen Fieberschüben, Atemnot und Todesfällen. Die akute Form verläuft etwas milder, mit Fieber, Husten und Fressunlust. Diese kann dann in eine chronische Form übergehen, wo man nicht mehr viel sieht. Die Krankheit wird über Wassertröpfchen, sogenannte Aerosole, übertragen. In die Ställe kommen die Bakterien meistens über Tierzukauf von Trägertieren. In der Sektion sieht man typische Veränderungen in der Lunge und am Brustfell. Den Erreger kann man im Blut, in der Lunge oder in den Tonsillen nachweisen. Die Krankheit ist als zu bekämpfende Seuche eingestuft. Sie ist also meldepflichtig. Wenn man hustende Schweine im Betrieb hat oder Fieberschübe mit plötzlichen Todesfällen, muss dies dem Bestandestierarzt gemeldet werden.

Die aktuellen Fälle wurden in den Schlachtlungen von Mastschweinen nachgewiesen. Zeigen die Lungen typische Veränderungen, werden sie automatisch untersucht. Sind sie positiv, werden sie dem zuständigen Kanton gemeldet. Der Kanton beauftragt dann meistens den SGD, die betroffenen Betriebe zu besuchen. Handelt es sich um Mastbetriebe, müssen auch die Zuchtbetriebe der eingestallten Schweine kontrolliert werden. Massnahmen werden nur auf Betrieben getroffen, welche auch kranke Schweine mit den typischen Symptomen für APP haben. Sind alle Tiere unverdächtig, passiert nichts. Sind sie krank, wird eine Sperre ersten Grades verfügt, das heisst, der Tierverkehr ist verboten, ausser eine Lieferung in den Schlachthof. Für diese Schweine muss ein rosarotes Begleitdokument ausgefüllt werden. Das bekommt man über den Bestandestierarzt. Wann etwas unternommen wird, ist im Gesetz etwas unklar formuliert. Die Entscheidung liegt dann meistens beim Veterinäramt.

Einige Typen vernachlässigt

Die Krankheit ist zwar mit Antibiotika behandelbar, aber los wird man sie nur über eine Totalsanierung. Das heisst, der Stall muss geleert werden und zwei Wochen leer bleiben. Eine Impfung ist zwar möglich, aber in der Schweiz verboten. Im Maststall können die vorhandenen Tiere ausgemästet werden. Zuchtbetriebe können vielleicht die Jungtiere noch in einem Quarantänestall ausmästen, die Moren müssen geschlachtet werden.

Bei der Flächensanierung wurde nur ein bestimmter Typ dieser Erreger saniert. Im Gesetz ist nun aber die Freiheit von allen Typen gefordert, was sehr unsinnig ist. Bei den gefundenen Fällen wurden bis jetzt immer andere Typen nachgewiesen als der damals ausgerottete. Es wurde also nichts Neues eingeschleppt. Die damals vernachlässigten Typen machen jetzt einfach vermehrt Probleme.