Der Bezug der Altersleistungen in Kapitalform in höchstens drei Teilschritten aus der Pensionskasse ist seit 2024 gesetzlich geregelt (Art. 13a BVG). Ein Teilschritt beträgt mindestens 20 % und maximal 80 % der Altersleistung. Zusätzlich ist das Reglement der Pensionskasse zu konsultieren.
Dieses kann beispielsweise Teilschritte bereits ab Alter 58 und nicht erst ab Alter 63, sowie tiefere Teilschritte als 20 % zulassen.
In wie vielen Teilschritten pensionieren?
Wer eine Pensionierung in drei Teilschritten in Betracht zieht, sollte unbedingt die eigene Erwerbssituation, den eigenen Vorsorgebedarf sowie die vorsorge- und steuerrechtliche Zulässigkeit beachten. Zulässigkeit liegt grundsätzlich vor, wenn die bei der Pensionskasse gemeldete Reduktion des versicherten Einkommens der tatsächlich gelebten wirtschaftlichen Realität entspricht.
Die versicherte Person muss somit ihr Arbeitspensum und ihr AHV-Einkommen gemäss den gemeldeten Teilschritten nachhaltig reduzieren, wobei zwischen einzelnen Teilschritten mindestens ein ganzes Jahr liegen muss.
Bei einem selbstständig erwerbenden Landwirt, der den Hof in der Familie übergibt und anschliessend mit einem entsprechend reduzierten Arbeitspensum und AHV-Lohn als mitarbeitendes Familienmitglied in der Landwirtschaft erwerbstätig bleibt, wäre beispielsweise ein Szenario mit zwei entsprechenden Teilschritten für den Kapitalbezug des Pensionskassenguthabens denkbar.
Pensionierung in Teilschritten mit Fachperson planen
Ein allfälliges Steueroptimierungspotential ist primär von der Höhe der Kapitalleistungen sowie dem Ort der Besteuerung abhängig und kann somit unterschiedlich hoch ausfallen. Nicht selten wird es im Vorfeld überschätzt. Sollte sich zudem ein gestaffelter Kapitalbezug aus der Pensionskasse aus steuerrechtlicher Sicht als unzulässig erweisen, können sich unter Umständen erhebliche Konsequenzen ergeben.
Eine Steuerbehörde kann beispielsweise nachträglich die Teilbezüge zur Berechnung der Kapitalleistungssteuer zusammenzählen oder den zu viel bezogenen Teil samt dem vorhandenen Einkommen zum deutlich höheren Einkommensteuertarif besteuern.
Eine Pensionierung in Teilschritten ist frühzeitig mit einer Fachperson aus dem Bereich Treuhand und Vorsorge zu besprechen und zu planen. Die Folgen von unüberlegten Entscheidungen in diesem Bereich können gravierend sein.
Die Agrisano ist das Kompetenzzentrum rund um das Versicherungswesen in der Landwirtschaft und eine Dienstleistung des Schweizer Bauernverbandes.