Die Kühe büxen aus und zertrampeln Nachbars Garten. Beim Einkaufen im Hofladen rutscht eine Besucherin aus und bricht sich das Bein. Oder die Milchkühlung funktioniert plötzlich nicht mehr und die gesamte Milchmenge der Käserei verdirbt. 

In all diesen Fällen greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie übernimmt Schäden an Dritten, die durch die Tätigkeit des Bauernbetriebs entstehen können, und schützt Landwirtinnen und Landwirte vor den finanziellen Folgen.

Die wichtigsten Risiken sind abgedeckt

In der Grunddeckung sind üblicherweise die wichtigsten Risiken, die auf jedem Hof passieren können, abgedeckt. Mitversichert sind auch Angebote wie Ferien auf dem Bauernhof, der Direktverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ab Hof oder «Burezmorge». Etwa, wenn Besucherinnen und Besucher nach dem Brunch wegen verdorbener Lebensmittel krank werden.

Wenn fremde Maschinen im Einsatz sind

Es gibt jedoch Risiken, denen nicht jeder Bauernbetrieb ausgesetzt ist und die zusätzlich versichert werden müssen. Etwa, wenn landwirtschaftliche Maschinen und Geräte beim Nachbarn ausgeliehen oder gemietet werden. Dann bedarf es einer sogenannten Obhutschadenversicherung. 

Sie trägt die Kosten für selbst verschuldete und unfallmässig entstandene Schäden an fremden, vorübergehend gemieteten oder entliehenen Maschinen und Anhängern. Beispielsweise, wenn Sie mit der ausgeliehenen Sämaschine einen Markstein treffen oder bei der Maisernte die Kontrolle über den Häckselwagen des Nachbarn verlieren.

Andere Möglichkeiten für Maschinen

Landwirtinnen und Landwirte, die bereits einen grossen Maschinenpark besitzen, können ihren Traktor beziehungsweise das entsprechende Zugfahrzeug auch mit einer Vollkaskoversicherung absichern und dazu eine Deckung für «angehängte Gerätschaften» abschliessen. Zu beachten ist, dass Gerätschaften, die sich nicht im Alleineigentum des Versicherungsnehmers befinden, lediglich zum Zeitwert versichert sind. 

Gehört die Maschine Ihnen, wird im Schadenfall der sogenannte Skalawert entschädigt. Die Berechnung der Entschädigung erfolgt zu fixen Prozentsätzen je Betriebsjahr. Die Entschädigung zum Skalawert kann deutlich über der Zeitwertentschädigung liegen. In den ersten beiden Betriebsjahren liegt diese sogar bei 100 Prozent des deklarierten Neuwerts.[IMG 2]

Am besten eine Fachperson konsultieren

Wichtig ist, dass Sie als Versicherungssumme jeweils den höchstmöglichen Neuwert der gleichzeitig am Fahrzeug befestigten Geräte angeben. Ausgeschlossen sind Schäden an selbstfahrenden Dresch- und Häckselmaschinen.

Es lohnt sich, vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung eine Versicherungsfachperson des Vertrauens zu konsultieren.