Gemäss Tierschutzverordnung hat die Tierhalterin oder der Tierhalter dafür zu sorgen, dass kranke oder verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt oder getötet werden. Gerade bei grösseren Geflügelherden erfordert es viel Aufmerksamkeit beim täglichen Kontrollgang, solche Tiere zuverlässig zu entdecken. Bepicken verhindern mit Krankenabteil Einzelne schwache und…
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