Soll ein Betrieb als Ganzes übergeben werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die von der Stiftung zur Erhaltung bäuerlicher Familienbetriebe, der Kleinbauern-Vereinigung, der Premag AG und Demeter verfasste Broschüre «Hofübergabe ausserhalb der Familie» gibt einen Überblick.
Verschiedene Rechte und Pflichten
Pacht: Die Abtretenden bleiben Eigentümer des Hofs und sind somit auch zu Hauptreparaturen der Gebäude verpflichtet. Ideal für junge Berufsleute, da weniger Eigenkapital nötig ist als bei einem Kauf.
Kauf: Sämtliche Pflichten gehen an die Nachfolge über, was für die finanzielle Tragbarkeit allerdings eine Herausforderung sein kann. Der Verkauf geschieht bei der ausserfamiliären Hofnachfolge über dem Ertragswert und junge Menschen haben in der Regel keine grossen Ersparnisse, weshalb verschiedene Finanzierungsquellen genutzt werden müssen (Hypothek, Starthilfe, Privatdarlehen, Ersparnisse, Erbvorzug usw.). Die Abtretenden können sich voll und ganz ihrem neuen Lebensabschnitt widmen.
Baurecht: Mischung aus Verkauf und Gewerbepacht, bei der die Gebäude mindestens 30 Jahre im Baurecht verkauft werden. Das zugehörige Land wird auf dieselbe Dauer verpachtet. Diese Lösung ermöglicht für Baurechtnehmer Investitionen in die Gebäude mit Hypotheken und Investitionskrediten. Das Baurecht bietet eine längerfristige Perspektive.
Beratung ist sinnvoll
In jedem Fall gelte es, die rechtlichen Fragen genau zu prüfen. Für Abklärungen in Sachen Recht, Steuern und Altersvorsorge sowie die Vertragsausarbeitung und die Begleitung in persönlichen Fragen sei eine spezialisierte Beratung empfehlenswert. Diese sollte Erfahrung haben mit ausserfamiliären Hofübergaben.