Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hebt die verordneten Präventionsmassnahmen zur Vogelgrippe per 1. April 2026 auf. Seit Mitte Februar wurden schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr bestätigt. Der Wildvogelzug ist weitgehend abgeschlossen und viele Vögel brüten bereits. Das Risiko einer Einschleppung in Geflügelbestände sinkt damit deutlich, wie das BLV mitteilt.

Ganzschweizerische Massnahmen seit Ende November 

Das Amt hatte die Massnahmen im November 2025 schrittweise verschärft, nachdem das hochpathogene Virus bei Wildvögeln mehrfach nachgewiesen worden war und die Tierseuche in Europa stark zirkulierte. Zunächst richtete das BLV regionale Beobachtungsgebiete ein, bevor es das Beobachtungsgebiet am 25. November 2025 auf die gesamte Schweiz ausdehnte. 

Betriebe mussten den Auslauf auf vor Wildvögeln geschützte Bereiche beschränken, verschiedene Geflügelarten getrennt halten und verschärfte Biosicherheitsvorgaben umsetzen. Auch für Geflügelmärkte und -ausstellungen galten Einschränkungen.

Virus ist rückläufig, bleibt aber präsent

Zwar bleibt das Vogelgrippevirus in Europa präsent, die Fallzahlen sind aber rückläufig. Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel sinkt, weil diese ihre Sommerquartiere grösstenteils erreicht haben. Das BLV beobachtet die Lage in der Schweiz und Europa weiter und kann bei einer erneuten Verschärfung jederzeit wieder Schutzmassnahmen anordnen.

Geflügelhalterinnen und -halter spielen laut BLV eine zentrale Rolle bei der Früherkennung. Sie müssen ihre Tiere regelmässig beobachten und bei verdächtigen Symptomen sofort eine Tierärztin oder einen Tierarzt beiziehen. Atembeschwerden, Kopfschwellungen, ein Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen, Apathie oder erhöhte Sterblichkeit können auf eine Infektion hinweisen. Die Vogelgrippe ist meldepflichtig. Alle Geflügelhaltungen, auch Kleinst- und Hobbyhaltungen, müssen bei den kantonalen Veterinärbehörden registriert sein. Diese Pflicht gilt seit 2010 unabhängig von der Seuchenlage.

Tote oder kranke Wildvögel dürfen nicht angefasst werden. Sie sind der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst zu melden, die die Vögel einsammeln und bei Bedarf Analysen veranlassen. Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und wurde bisher nur in Einzelfällen bei Personen beobachtet, die ohne geeignete Schutzmassnahmen direkt mit infizierten Vögeln in Kontakt kamen.