So etwas hat die Schweizer Landwirtschaft noch nicht erlebt: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verbietet die Sömmerung von Schweizer Rindern in Frankreich für die Saison 2026. Das ist einer Medienmitteilung des Amtes zu entnehmen. Der Grund ist die Lumpy-Skin-Disease (LSD), eine hochansteckende Rinderseuche, die seit Ende Juni 2025 in Frankreich grassiert. Trotz rigoroser Massnahmen der französischen Behörden konnte die Seuche bis heute nicht gestoppt werden – unter anderem, weil illegale Tiertransporte das Virus trotz Impfkampagnen immer wieder in neue Gebiete verschleppten. Das ist die bittere Lektion aus Frankreich.
«Wir stehen vor einer ernsthaften Krisensituation»
Für die rund 260 betroffenen Betriebe – grösstenteils in der Westschweiz – ist die Massnahme eine grosse organisatorische und wirtschaftliche Herausforderung. Für die gesamte Schweizer Landwirtschaft aber ist das Verbot eine dringend notwendige Schutzmassnahme. Denn was auf dem Spiel steht, übersteigt die Einschränkungen für 260 Betriebe bei weitem.
Die BauernZeitung hat mit Ernst Wandfluh gesprochen, Berner SVP-Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verbandes (SAV). Seine Worte lassen keinen Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Lage: «Wir müssen uns wappnen. Wir stehen vor einer ernsthaften Krisensituation.»
Die Ausgangslage: zwei Nachbarländer betroffen
Die Schweiz befindet sich in einer geografisch exponierten Lage. Frankreich, das direkt an die Westschweiz grenzt, kämpft seit Ende Juni 2025 mit LSD-Ausbrüchen in mehreren Départements – Savoie, Haute-Savoie und Ain – in unmittelbarer Nähe zur Schweizer Grenze.
Trotz massiver Gegenmassnahmen der französischen Behörden – Keulung ganzer Herden, strikte Transportverbote, grossflächige Impfkampagnen – ist es nicht gelungen, die Seuche vollständig einzudämmen. Das Virus wurde immer wieder durch illegale Tiertransporte in neue Gebiete verschleppt, selbst in Regionen, die bereits durchgeimpft waren. «Frankreich geht davon aus, dass es noch weitere Fälle geben wird», sagt Ernst Wandfluh. Die Hoffnung, die Krankheit über den Winter zum Erliegen zu bringen, hat sich nicht erfüllt.
Die Schweiz reagierte im Sommer 2025 rasch: Im Kanton Genf, und in Teilen der Kantone Waadt und Wallis wurden Überwachungszonen eingerichtet und tausende Rinder geimpft. Mitte November 2025 konnten diese Zonen wieder aufgehoben werden. Die Schweiz blieb LSD-frei. Doch die Entwarnung ist trügerisch und das BLV zieht daraus nun Konsequenzen.
Ob auch Betriebe, die in Richtung Süden sömmern, betroffen sein könnten, ist laut Wandfluh noch in Abklärung: «Das wird noch geprüft», sagt er.
Warum das Verbot jetzt kommt
«Mit dem nahenden Ende der vektorfreien Periode muss auch in diesem Jahr mit erneuten Ausbrüchen gerechnet werden», schreibt das BLV in seiner Medienmitteilung. Die vektorfreie Periode ist die Winterzeit, in der krankheitsübertragende Insekten – Fliegen und Mücken – kaum aktiv sind. Mit dem Frühling und der beginnenden Sömmerungssaison erwacht das Risiko aufs Neue.
Das eigentliche Problem der Sömmerung in Frankreich ist dabei besonders tückisch: Tiere, die sich auf einer französischen Alp infizieren, zeigen erst Wochen nach der Rückkehr in die Schweiz klinische Symptome. Zum Zeitpunkt der Entdeckung ist das Virus möglicherweise bereits weiterverbreitet. Das geschieht über Insekten, die keine Grenzen kennen und sich von Betrieb zu Betrieb weiterbewegen.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Rund 260 Betriebe hätten in der Saison 2026 etwa 6000 Rinder nach Frankreich sömmern wollen. «Damit wäre die Gesundheit des gesamten Schweizer Rindviehbestands von rund 1,5 Millionen Tieren gefährdet», schreibt das BLV. Das Risiko für 6000 Tiere darf nicht zur Bedrohung für 1,5 Millionen werden.
Ernst Wandfluh: «Jede Massnahme, die einen Fall verhindert, begrüsse ich»
Ernst Wandfluh stellt sich klar hinter den Entscheid des BLV – auch wenn er dessen Härte für die betroffenen Betriebe nicht kleinredet. «Jede Massnahme, die verhindert, dass wir einen Fall in der Schweiz haben, begrüsse ich», sagt er. «Im Wissen, dass das für die Betriebe eine riesige Herausforderung ist.»
Wandfluh appelliert an die Verantwortung der gesamten Branche: «Wenn wir einen Fall haben mit einem Tier, das nachweislich in Frankreich war – was sagen wir dann?» Er versteht den Entscheid des BLV: «Er ist streng, es gibt massive Einschränkungen. Aber zum Wohle aller braucht es diese Einschränkungen. Das ist auch in unserer Verantwortung; wir müssen das jetzt vertreten.» Und er mahnt: «Zu glauben, es sei nicht tragisch, widerlegen die Zahlen im Worst-Case-Szenario.»
Der SAV sucht möglichst rasch nach Lösungen
Die betroffenen Betriebe stehen vor einer grossen Herausforderung. Wie Ernst Wandfluh erklärt, versucht man, eine mögliche Entschädigung für die betroffenen Betriebe zu erhalten. «Eine solche Regelung setzt eine entsprechende rechtliche Grundlage voraus, die in diesem Fall nicht besteht», heisst es in der Medienmitteilung. Wandfluh nimmt das nicht einfach hin: «Ich prüfe, ob man die Betriebe unterstützen kann. Beim Beispiel der Afrikanischen Schweinepest gibt es eine ähnliche Situation – auch dort fehlt die Grundlage, aber man muss prüfen, ob man das irgendwo in der Seuchenkasse ansiedeln kann. Da braucht es noch Abklärungen. Unter Umständen haben auch die Kantone Handhabe, etwas zu unternehmen.»
Der SAV geht das Problem gleichzeitig praktisch an. «Wir sind daran, eine Plattform hochzufahren, damit wir Plätze ausschreiben können», sagt Wandfluh. Die Plattform soll zweisprachig sein – Deutsch und Französisch –, damit die betroffenen Westschweizer Betriebe gleichermassen erreicht werden.
Das Ziel ist klar: Die 6000 Tiere sollen möglichst in der Westschweiz bleiben, in der Nähe ihrer Heimbetriebe. «Die Nähe zu den Besitzern ist wichtig», betont Wandfluh. Selbstverständlich würde aber in der ganzen Schweiz nach Sömmerungsplätzen gesucht, um die Tiere zu platzieren. Gleichzeitig wird geprüft, ob Nachbarhilfe möglich ist – dass ein Alp-Nachbar kurzfristig zehn Rinder mehr mitnimmt, wenn er genug Gras hat, auch wenn die Anzahl Stösse es nicht zulässt. Das Ziel sei klar: «In der unmittelbaren Nachbarschaft schauen, was möglich ist. Wir überprüfen mit dem BLW, welche Möglichkeiten zur Unterstützung wir hier haben», so Wandfluh.
Die Branchenverbände werden die Tierhaltenden bei der Suche nach Sömmerungslösungen auf Schweizer Boden begleiten und unterstützen. Das BLV steht dabei im Rahmen seiner Zuständigkeiten für den fachlichen Austausch zur Verfügung. Ernst Wandfluh betont, dass zudem bei allem um LSD eine enge Zusammenarbeit mit dem Schweizer Bauernverband und den kantonalen Bauernverbänden der betroffenen Kantone bestehe.
Was auf dem Spiel steht: der Käseexport
Das Sömmerungsverbot schützt 260 Betriebe direkt. Aber es schützt indirekt die gesamte Schweizer Landwirtschaft vor einem Szenario, das sich niemand wünscht.
Die Schweiz produziert jährlich rund 3,7 Millionen Tonnen Milch, wovon ca. 3,3 Millionen Tonnen als Verkehrsmilch an die Verarbeiter abgeliefert werden. Rund 46 Prozent dieser Milch werden zu Käse verarbeitet – und 40 Prozent der Schweizer Käseproduktion werden exportiert. Das entspricht 79 268 Tonnen Käse im Jahr 2024, 80 Prozent davon in die EU.
Die Schweizer Exportschlager sind bekannt: Le Gruyère AOP, Emmentaler AOP und Appenzeller machen zusammen rund 32 Prozent der Käseexporte aus. Raclette, Tête de Moine AOP und Sbrinz AOP folgen. Alle diese Käsesorten haben eine entscheidende Gemeinsamkeit: Sie werden aus nicht pasteurisierter Milch hergestellt – und genau das macht sie im Falle eines LSD-Ausbruchs besonders angreifbar.
Käme es zu einem LSD-Fall in der Schweiz, würde die Schweiz ihren WOAH-Status als «frei von Lumpy Skin Disease» verlieren. Die Folge wäre ein weitreichender Exportstopp. Wenn 40 Prozent der Käseproduktion nicht mehr exportiert werden könnten, entstünde in der Schweiz eine massive Überproduktion. Der Markt wäre nicht in der Lage, diese Mengen aufzunehmen. Das Ergebnis wäre ein Milchpreiseinbruch – nicht nur für die direkt Betroffenen, sondern für alle Schweizer Milchproduzenten.
Das Beispiel Grossbritannien – und die Warnung aus Übersee
Wie dramatisch die Konsequenzen sein können, zeigt das Beispiel Grossbritannien. Nach dem Auftreten von LSD-Fällen in Frankreich, Italien und Spanien – also in Nachbarländern, noch ohne eigene Fälle auf britischem Boden – hat Grossbritannien sofort die vollständige Aussetzung der Einfuhren aus diesen Ländern verfügt. Betroffen waren: lebende Rinder, Rindergenetik, Innereien, Rohmilch und Rohmilcherzeugnisse inklusive Rohkolostrum sowie tierische Nebenprodukte wie Häute und Felle.
Die Botschaft ist klar: Nicht erst ein eigener Ausbruch, sondern bereits die geografische Nähe zu betroffenen Ländern kann Handelsrestriktionen auslösen. Die Schweiz grenzt bereits an zwei betroffene Länder.
Die Auswirkungen zeigen sich auch in Übersee. Kanada verhängte ein totales Importverbot für nicht pasteurisierte Milchprodukte, die nach einem bestimmten Datum hergestellt worden waren – es brauchte mehrmonatige Verhandlungen und eine aufwändige Risikostudie, um die Beschränkungen wieder aufzuheben. Australien erklärte den Export von Schweizer Milchprodukten schlicht für unmöglich, weil die Exportbescheinigung die Bedingung enthielt, dass die Schweiz frei von LSD sein müsse.
Früherkennung: jeden Tag jedes Tier sorgfältig beobachten
Das BLV appelliert eindringlich an alle Tierhalterinnen und Tierhalter: tägliche, sorgfältige Beobachtung aller Rinder. «Da die Zeit zwischen Ansteckung und ersten sichtbaren Anzeichen unterschiedlich lang sein kann und sich Symptome schnell entwickeln können, ist es wichtig, alle Rinder jeden Tag aufmerksam zu beobachten – unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht», heisst es in der Medienmitteilung.
Das gilt ausdrücklich auch für Tiere weiter weg von den Stallungen, für Tiere auf abgelegenen Weiden und für solche, die keine Milch geben. Jeden Verdachtsfall müssen Tierhalterinnen und Tierhalter sofort der Tierärztin oder dem Tierarzt melden. LSD ist meldepflichtig.
Als zusätzliche Schutzmassnahme erhalten alle Rinder, Büffel und Bisons in den bisherigen Impfzonen – Kanton Genf sowie Teile der Kantone Waadt und Wallis – bis Ende Frühling 2026 eine Auffrischungsimpfung. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund, die Kantone bezahlen die Durchführung. Für Tierhalterinnen und Tierhalter entstehen keine Kosten.
Die Schweiz muss LSD-frei bleiben
«Der Schutz des Schweizer Viehbestands und die Verhütung einer Tierseuche haben für das BLV oberste Priorität», schreibt das BLV. Das Sömmerungsverbot ist eine von mehreren Massnahmen und wird auf dem Verordnungsweg erlassen – die Rechtsgrundlagen sind vorhanden.
260 Betriebe tragen jetzt eine Last, die für alle getragen wird. Die Branche muss zusammenstehen und die Botschaft klar vertreten: Diese Massnahme ist laut Behörden notwendig und sie schützt die Schweizer Landwirtschaft als Ganzes. «Es ist in unserer Verantwortung – wir müssen das jetzt vertreten», sagt Ernst Wandfluh.
Was ist Lumpy Skin Disease?
Die Krankheit: Dermatitis nodularis, international bekannt als Lumpy Skin Disease (LSD) oder Hautknotenkrankheit, ist eine hochansteckende, meldepflichtige Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln und Bisons. In Afrika und im Nahen Osten kommt sie endemisch vor. In Europa trat sie erstmals 2015 auf und hat sich 2025 nach Frankreich und Italien ausgebreitet.
Die Symptome: Charakteristisch sind die namensgebenden Hautknoten («Lumps») von 0,5 bis 5 cm Durchmesser, die sich über den gesamten Körper verteilen können – besonders um Kopf, Hals, Euter und Gliedmassen. Weitere Symptome: hohes Fieber, Apathie, Nasen- und Augenausfluss, Gewichtsverlust, vergrösserte Lymphknoten und Milchleistungsrückgang. Die Krankheit verläuft selten tödlich, verursacht aber erhebliche wirtschaftliche Verluste.
Die Übertragung: Das Virus wird hauptsächlich durch Stiche von Fliegen und Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 20 Tage – Symptome können also erst Wochen nach der Ansteckung auftreten. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich und nicht übertragbar. Der Verzehr von Produkten infizierter oder geimpfter Tiere stellt kein Gesundheitsrisiko dar.
Die Bekämpfung: Bei einem Ausbruch werden infizierte Bestände sofort gekeult. In Sperrzonen von 50 km um den Ausbruchsherd werden alle empfänglichen Tiere geimpft, der Tierverkehr wird streng eingeschränkt. Ausserhalb der Sperrzonen ist die Impfung verboten. Die Erfahrung aus Frankreich zeigt: Impfen allein reicht nicht – entscheidend ist, dass alle Massnahmen konsequent und von allen eingehalten werden.
Was bei einem Ausbruch in der Schweiz droht Die Schweiz würde sofort den WOAH-Status «frei von LSD» verlieren. Folge: weitreichende Exportstopps für Rinderprodukte, Milcherzeugnisse und Rindergenetik – mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für die gesamte Schweizer Landwirtschaft.
Verdacht? Sofort Tierärztin oder Tierarzt kontaktieren. LSD ist meldepflichtig.