Um eine Ansteckung der auszurottenden und meldepflichtigen BVD auf einem Rinderbetrieb zu verhindern, empfiehlt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen folgende Massnahmen: 

  1. Keine gesperrten Tiere in den Bestand aufnehmen. Dazu solle man in der Tierverkehrdatenbank den BVD-Status des Tieres kontrollieren. Wenn der Herkunftsbetrieb im letzten Jahr von einer BVD-Restriktion betroffen war, müssen zugekaufte Tiere mindestens zwei Wochen von der Herde isoliert werden. 
  2. Hygieneregeln einhalten. Im direkten Kontakt mit Rindern saubere Kleider und Stiefel tragen, sauberes Material verwenden und sich regelmässig die Hände waschen. 
  3. Trächtige Tiere schützen. Diese sollten nicht in Kontakt kommen mit Aborten, Totgeburten, missgebildeten oder lebensschwachen Kälbern. Entsprechende Vorfälle dem Tierarzt melden; eine Abklärung auf BDV ist dann sinnvoll.
  4. Vorsicht beim Abkalben. Das Muttertier ist für die Geburt an einen sauberen Ort abzusondern. Nach dem Abkalben die Umgebung reinigen. Das Muttertier sollte möglichst nicht in Kontakt mit trächtigen Tieren kommen. Nachgeburt entsorgen, ohne dass ein Rind damit in Berührung kommt.
  5. Verdächtiges melden. Probleme mit Kümmerern, vermehrtem Umrindern oder Aborte dem Tierarzt melden, damit auf BVD abgeklärt werden kann.
  6. Nur auf BVD-freien Alpen sömmern. Im Voraus kann man sich beim Alpverantwortlichen vergewissern, dass keine Tiere von Betrieben mit BVD-Restriktionen mit gealpt werden.  

Wie die BVD übertragen wird und woran man die Krankheit erkennt, erfahren Sie im Artikel zu den Symptomen und den Infektionswegen