Je nach Virusstamm ist die Newcastle-Krankheit (auch atypische Geflügelpest genannt) mit unterschiedlichen oder auch gar keinen Symptomen verbunden, heisst es beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Im Durchschnitt dauert es von der Ansteckung bis zu den ersten Symptomen fünf bis sechs Tage. Betroffen sein können diverse Vogelarten, meist seien es Hühnervögel.
Verschiedene Krankheitsverläufe möglich
In einem Artikel der Geflügelzeitung werden verschiedene mögliche Krankheitsverläufe erläutert, die sich je nachdem, wie stark krankmachend (pathogen) der jeweilige Virenstamm ist, unterscheiden:
Velogen (hochpathogen):
- Plötzliche Todesfälle
- Hohe Sterblichkeit teils ohne wahrnehmbare Symptome
- Drastische Reduktion der Eierproduktion
- Dünne bis fehlende, aufgehellte Eierschalen
- Dünnflüssiger Kot
Neurotropisch velogen (hochpathogen, das Nervensystem betreffend):
- Teilnahmslosigkeit
- Fressunlust
- Atembeschwerden mit Schnabelatmung
- Geschwollene Augenlider
- Dunkelvioletter Kamm
- Ab der zweiten Krankheitswoche (falls die Tiere bis dahin überleben) treten Lähmung an Beinen oder Flügeln und verdrehte Hälse auf.
Mesogen (weniger pathogen):
- Rückgang der Futteraufnahme
- Sinkende Legeleistung
- Formfehler bei den Eiern (dünne bis fehlende, aufgehellte Eierschalen)
- Atembeschwerden, gelegentlich neurologische Symptome
- Geringe Sterblichkeit
Lentogen (wenig pathogen)
- Milde Symptome
- Vor allem bei Küken
- Bei Legehenenn meist symptomlos oder milde Atembeschwerden
Asymptomatisch
- Klinisch unauffällige Darminfektion
Mit offenem Schnabel im Dunkeln sitzend
Bei der akuten Verlaufsform beträgt die Sterberate 90 bis 100 Prozent, schreibt das BLV. Als erste Hinweise auf die Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbestand gelten Tiere, die zunächst schlechter fressen, eine erhöhte Körpertemperatur haben, schläfrig und durstig sind. «Erkrankte Tiere sitzen meist mit offenem Schnabel in dunklen Ecken. Sie atmen schnarchend und niesen häufig», so das BLV.
Sofort dem Tierarzt melden
Nicht nur bei krankwirkenden Hühnern, sondern auch bei einem deutlichen Einbruch der Legeleistung um etwa 20 Prozent mit den oben beschriebenen fehlerhaften Eiern müsse sofort ein Tierarzt alarmiert werden, betont man in der Geflügelzeitung. Newcastle gilt als hochansteckende Tierseuche und ist daher meldepflichtig.
Bei unklaren Bestandesproblemen mit Newcastle-ähnlichen Symptomen, wenn aber kein dringender Verdacht auf die Seuche vorliegt, kann ein nichtamtlicher Tierarzt in Rücksprache mit dem Nationalen Referenzzentrum für Geflügelkrankheiten eine Probe zur Ausschlussuntersuchung einschicken. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen (z. B. Sperrung des Betriebs) ergriffen werden.
Ausbreitung umgehend verhindern
Wie es für viele Viren typisch ist, verändert sich auch der Erreger der Newcastle-Krankheit schnell. Eine Prognose zur möglichen Gefährlichkeit der nächsten Version sei nicht möglich. Umso wichtiger ist die Meldung von Verdachtsfällen und die Umsetzung seuchenpolizeilicher Massnahmen im Ernstfall, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Selten Menschen betroffen
In seltenen Fälle können sich nach Angaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV) auch Menschen mit der Newcastle-Krankheit anstecken. Meist handle es sich um Geflügelhaltende, Laborpersonal oder Tierärzte, die sich über die Luft oder die Bindehaut nach direktem Kontakt zu krankem Geflügel infizieren. Symptome beim Menschen umfassen ein- oder beidseitige Bundehautentzündungen, oft seien auch die Lymphknoten vor den Ohren angeschwollen.
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