Während sich die Blauzungenkrankheit über Monate hinweg in den Niederlanden und Deutschland ausgebreitet hat, ist sie nun definitiv auch hierzulande angelangt. Ende August wurde bei einem Rind der Virus-Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen, nun haben sich gemäss neusten Meldungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen drei Schafe mit der neuen Variante BTV-3 infiziert, gegen die keine Impfung verfügbar ist.

Krankheit erkennen und melden

Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Der Tierverkehr in der Schweiz bleibe aber ohne Einschränkungen möglich, informiert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag. TierhalterInnen müssen Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt melden.

Bei Schafen können folgende Symptome auftreten:

  • erhöhte Körpertemperatur
  • vermehrter Speichelfluss und Schaum vor dem Maul
  • Zunge schwillt an, wird blau und hängt aus dem Maul
  • Abort bei trächtigen Tieren

Bei Rindern können folgende Symptome auftreten:

  • Nasen- und Augenausfluss
  • starker Speichelfluss
  • Hautschäden an Zitzen und Klauen
  • Zunge kann anschwellen und sich bläulich verfärben
  • sinkende Milchleistung

Die Sterblichkeit kann bei Schafen sehr hoch sein, die Rede ist von 30 bis 40 Prozent. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder, manchmal sind gar keine Symptome sichtbar. Der Mensch kann sich nicht anstecken, Fleisch- und Milchprodukte können daher bedenkenlos gegessen werden.

Gegen BTV-3 kann aktuell nicht geimpft werden

Die Blauzungenkrankheit wurde 2007 erstmals in der Schweiz festgestellt. Damals war jedoch die Variante Serotyp 8 (BTV-8) in Umlauf. Zwischen 2008 und 2010 führte die Schweiz ein umfassendes Impfprogramm durch. Gegen den neuen Serotyp BTV-3 wirkt die vorhandene Impfung gegen BTV-8 nicht. Und ein Impfstoff gegen die neue Variante ist aktuell nicht verfügbar.

Es gibt zwar drei Anbieter von Impfstoffen, doch in der Schweiz fehlt die Zulassung. Im Gegensatz zur Schweiz gibt es in der EU eine gesetzliche Grundlage, die es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen erlaubt, die Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffes zu genehmigen. In der Schweiz können Impfstoffhersteller eine Zulassung beantragen, die von Swissmedic priorisiert und beschleunigt behandelt würde, informiert das BLV. Wie lange das dauern werde und ob die Hersteller überhaupt eine Zulassung beantragen werden, ist unklar.

Das BLV betont, dass die Impfstoffe zwar die Symptome verringern können, dass sie aber nicht die Infektion und die Weiterverbreitung des Virus verhindern können. Angesichts der hohen Sterblichkeit bei den Schafen wäre jedoch eine Impfung durchaus willkommen. Wer gegen BTV-8 impfen möchte, kann seinen Bestandestierarzt nach der Impfdose fragen. Diese Impfung ist freiwillig und sollte laut BLV verfügbar sein.

Schutz vor Insekten

In der momentanen Situation ist es daher angezeigt, die Tiere möglichst vor Insektenstichen zu schützen. Denn die Krankheit wird durch Gnitzen (kleine Stechmücken) übertragen. Von Schaf zu Schaf oder von Kuh zu Kuh ist die Übertragung hingegen nicht möglich.

Tiere vollständig vor Mücken zu schützen, ist kaum möglich. Das BLV empfiehlt in seiner Mitteilung folgende Massnahmen:

  • Mückennetze und physische Barrieren reduzieren die Wahrscheinlichkeit, dass Mücken die Tiere stechen und das Virus verbreiten.
  • Der Einsatz von Insektiziden und Repellentien kann helfen, die Anzahl der Mücken im Stall und in der Umgebung der Tiere zu reduzieren.
  • Es wird empfohlen, stehendes Wasser zu entfernen, da dies ein idealer Brutplatz für Mücken ist.