Im Zusammenhang mit der letzten Meile der BVD-Ausrottung hat der Schweizer Bauernverband mit Unterstützung des BLV, der SRP und der ASR Edith Nüssli beauftragt, eine Artikelserie zur Sensibilisierung der Rindviehhalter zu schreiben.

Auf 46 Plätzen werden übers Jahr über 600 öffentliche Schlachtviehmärkte für Grossvieh organisiert. An diesen dürfen seit dem 1. April nur noch Tiere aus Tierhaltungen mit grüner Ampel aufgeführt werden. Das haben die Genossenschaft Proviande, der Verband der Schweizer Viehhändler und die Interessengemeinschaft öffentliche Märkte entschieden, um die letzte Meile der BVD-Ausrottung zu unterstützen.

Die Organisatoren der öffentlichen Märkte, meist die kantonalen Bauernorganisationen, sind verantwortlich, dass die Vorgabe eingehalten wird. «In den ersten Wochen haben wir die Erfahrung gemacht, dass das gut funktioniert», sagt Philippe Haeberli, Leiter Geschäftsbereich Kommunikation bei Proviande.

Orange Betriebe wenden sich an den Veterinärdienst

Im Kanton Bern überprüft Marktorganisator Peter Brönnimann vom Berner Bauernverband die Ampel der Betriebe, die Tiere angemeldet haben, über die spezifische Abfrage auf www.markt-db.ch. Betriebe mit oranger Ampel informiert er, dass sie ihre Tiere nicht aufführen können, und rät ihnen, sich ans kantonale Amt für Veterinärwesen zu wenden.

Denn meist gibt es bei Betrieben mit oranger BVD-Ampel Lücken bei der Überwachung. «Das Amt für Veterinärwesen kann in diesen Fällen prüfen, welche Ergebnisse fehlen und welche Massnahmen nötig sind, damit der Betrieb eine grüne BVD-Ampel erhalten kann», schreibt die Medienstelle auf Anfrage. Betrieben mit oranger Ampel rät Peter Brönnimann deshalb: «Kontaktieren Sie früh genug das Kantonale Veterinäramt, wenn sie Tiere über einen öffentlichen Schlachtviehmarkt verkaufen wollen.»

Tierverkehr zu beachten, lohnt sich

Für Auktionen, Ausstellungen und nicht öffentliche Märkte empfiehlt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen dringend, dass nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere aufgeführt werden. Tierhaltende müssten beachten, dass beim Zukauf von Tieren das BVD-Risiko des Herkunftsbetriebs der Tiere ausschlaggebend ist.

Zwingend ist ein kontrollierter Tierverkehr ab dem 1. November 2025. Ab dann beeinflusst der Tierverkehr den neuen BVD-Status, der am 1. November 2026 eingeführt wird. Um den neuen Status «BVD-frei» zu erhalten, dürfen ab 1. November 2025 nur noch Tiere aus Betrieben mit grüner Ampel oder negativ getestete Tiere auf den eigenen Betrieb genommen werden. Und nur der Status «BVD-frei» ermöglicht einen uneingeschränkten Tierverkehr.