Im Zusammenhang mit der letzten Meile der BVD-Ausrottung hat der Schweizer Bauernverband mit Unterstützung des BLV, der SRP und der ASR Edith Nüssli beauftragt, eine Artikelserie zur Sensibilisierung der Rindviehhalter zu schreiben.

Wer am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» erhalten will, muss zwingend die folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • kein persistent infiziertes Tier (PI-Tier) und/oder keine gesperrten trächtigen Tiere im Bestand
  • negative Überwachung
  • kontrollierter Tierverkehr

Für diese Kriterien gelten unterschiedliche Fristen.

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Negative BVD-Überwachung bedeutet, dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass das BVD-Virus im Bestand zirkuliert. Kontrollierter Tierverkehr heisst, dass die Tiere aus BVD-freien Betrieben bzw. Betrieben mit grüner BVD-Ampel stammen oder mindestens einmal auf BVD-Antigen oder -Genom negativ getestet wurden.

Nur noch Tiere aus grünen Betrieben kaufen

Das dritte Kriterium «kontrollierter Tierverkehr» erfüllt, wer spätestens ab dem 1. November 2025 nur noch Tiere aus Betrieben mit grüner Ampel auf den eigenen Betrieb nimmt, und zwar über 12 aufeinanderfolgende Monate hinweg. Wird ein Tier aus einem z. B. orangen Betrieb zugekauft, muss dieses vor dem Zukauf mindestens einmal negativ auf das BVD-Virus getestet worden sein. Die Kontrolle des Tierverkehrs und damit der Schutz des eigenen Tierbestandes vor BVD liegt in der Verantwortung der Tierhaltenden.

Ob Milch geliefert wird, macht einen Unterschied

Die BVD-Überwachung, wichtig für das zweite Kriterium, erfolgt meist im Hintergrund. Bei nicht-milchliefernden Betrieben werden Tiere einmal jährlich getestet, grösstenteils im Schlachthof. Die Überwachung muss zweimal in Folge negativ sein, berücksichtigt also die BVD-Situation bis zu 24 Monate zurück. Bei milchliefernden Betrieben wird halbjährlich eine Tankmilchprobe analysiert. Hier muss die Überwachung mindestens dreimal in Folge negativ sein.

Acht geben wegen PI-Tieren

Für das erste Kriterium darf in den letzten 18 Monaten kein PI-Tier auf dem Betrieb gewesen sein und aktuell kein Tier im Bestand wegen BVD gesperrt sein. Dass der neuen BVD-Status einen längeren Zeitraum berücksichtigt, macht den Tierverkehr sicherer und schützt BVD-freie Tierhaltungen noch besser. Der zurzeit geltende BVD-Status berücksichtigt einzig, ob auf dem Betrieb aktuell ein BVD-Fall oder ein -Verdacht vorhanden ist oder nicht.

Tests unter Aufsicht des Veterinärdienstes

Betriebe mit Status «BVD-frei» können ab 1. November 2026 ihre Tiere ohne Einschränkung verstellen und verkaufen. Betriebe mit Status «nicht BVD-frei» müssen Tiere, die sie verstellen oder verkaufen wollen, vorgängig auf das Virus testen lassen, wenn nicht schon ein negatives BVD-Testresultat vorhanden ist. Die Tests erfolgen unter Aufsicht des kantonalen Veterinärdienstes. Die Kosten müssen von den Tierhaltenden getragen werden. Zudem ist das Verbringen von Tieren aus «nicht BVD-freien»-Betrieben auf eine Sömmerung, auf Märkte oder Ausstellungen und in Aufzuchtbetriebe gänzlich verboten.