DossierAgrarpolitikAbsenkpfad Pflanzenschutzmittel und NährstoffeMontag, 5. September 2022 Das Ziel des Produktionssystembeitrags «Verzicht auf Herbizide» ist es, den Einsatz von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln zu reduzieren. Herbizide sollen durch mechanische Unkrautbekämpfungsmethoden wie Striegeln und Hacken oder andere agronomische Lösungen wie beispielsweise Untersaaten ersetzt werden. Ab 2023 werden alle vom Bund unterstützten Massnahmen zur Reduktion von Herbiziden unter dem Beitrag «Verzicht auf Herbizide» zusammengefasst. Im Ackerbau ersetzt dieser neue Beitrag die bisherigen Ressourceneffizienzbeiträge «Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche» und «Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Zuckerrübenanbau».

Massnahmen auf gesamter Betriebsfläche umsetzen

Die meisten Anforderungen bleiben unverändert bestehen. Neu gilt aber, dass die Massnahmen pro Kultur auf der gesamten Fläche des Betriebes umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung der Massnahmen kann also nicht mehr wie bis anhin parzellenweise geschehen. 

Der Verzicht auf Herbizide muss von der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der Hauptkultur umgesetzt werden. Dementsprechend muss auch in den Zwischenkulturen oder für eine Stoppelbehandlung auf chemische Unkrautbekämpfungsmittel verzichtet werden. 

Verzicht kann vollständig oder teilweise erfolgen

Für Beiträge im Jahr 2023 müssen die Massnahmen schon in diesem Sommer ab der Ernte 2022 umgesetzt werden. Alle Kulturen der offenen Ackerfläche (OAF), ausser Biodiversitätsförderflächen und Nützlingsstreifen, sind beitragsberechtigt. Die Beitragshöhe einzelner Kulturen ist abgestuft (siehe Grafik). 

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Der Verzicht auf Herbizide kann vollständig oder teilweise erfolgen. Für alle Kulturen sind Bandbehandlungen in den Reihen ab der Saat erlaubt. Erlaubt sind auch Einzelstockbehandlungen (Rückenspritze). Wobei der Einsatz von Maschinen, welche Herbizide detektionsbasiert und selektiv applizieren (z. B. Ecorobotix) ebenfalls erlaubt ist. Für den Kartoffel- und Zuckerrübenanbau gelten noch weitere Ausnahmen (siehe Tabelle).

Beitrag «Verzicht auf Herbizide im Ackerbau»

Name der MassnahmeBeitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau
Betroffener BereichOffene Ackerfläche
Ziele
  • Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und den damit verbundenen Risiken.
  • Förderung der mechanischen Unkrautbekämpfung.
Anforderungen
  • Ab der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der Hauptkultur wird auf Herbizide verzichtet.
  • Die Anforderungen müssen für alle Parzellen einer angemeldeten Kultur eingehalten werden (Einhaltung nach Kulturcode).
  • Ausnahmen für alle Kulturen:

- Einzelstockbehandlungen sind erlaubt.

- Bandbehandlungen ab der Saat auf max. 50 %  der Fläche sind erlaubt.

  • Ausnahme für Zuckerrüben: Flächenbehandlung bis zum 4-Blatt-Stadium sind erlaubt.
  • Ausnahme für Kartoffeln: chemisches Abbrennen der Stauden ist erlaubt.
  • Die Verpflichtungsdauer beträgt 1 Jahr.
Höhe des Beitrags
  • Fr. 600.–/ha für Raps, Kartoffeln und Freiland-Konservengemüse
  • Fr. 250.–/ha für alle anderen Kulturen der OAF, inkl. Tabak, Chicorée und Getreide in weiter Reihe
Zu beachten
  • Für Beiträge im Jahr 2023 gelten die Anforderungen ab der Ernte 2022 – d. h. nach der diesjährigen Ernte kein Einsatz von Glyphosat mehr.
  • Für Biodiversitätsförderflächen und Nützlingsstreifen auf OAF gibt es keine Beiträge – Ausnahme: Getreide in weiter Reihe.
  • Einzelstockbehandlungen und der Einsatz von Geräten, die Herbizide detektionsbasiert und selektiv applizieren, sind erlaubt.
  • Biobetriebe sind beitragsberechtigt.

(Quelle Proconseil)

 

Serie zum Absenkpfad (Teil 3)

Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen? 

In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:

Schonende Bodenbearbeitung
Angemessene Bodenbedeckung
Herbizid-Verzicht im Ackerbau
Verzicht auf PSM im Ackerbau
Weidebeitrag
Längere Nutzungsdauer von Kühen
Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
Massnahmen im Rebbau
Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
Massnahmen im ÖLN
Änderungen in der Biodiversitätsförderung
Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
Waschplätze und Befüllen von Spritzen


Wann treten die Änderungen in Kraft?

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