Die Verringerung der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist eines der Hauptanliegen der neuen Agrarpolitik. Neben den neuen freiwilligen Produktionssystemen werden auch die verbind­lichen Anforderungen seitens des ÖLN ausgebaut.

Die Anwendung von Wirkstoffen mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer und Grundwasser wird im ÖLN grundsätzlich verboten. Dabei handelt es sich vor allem um Insektizide aus der Wirkstoffklasse der Pyrethroide und bestimmte Vorauflauf-Herbizide. Die Zulassung dieser Wirkstoffe bleibt aber vorerst weiterhin bestehen. Ist kein alternativer Wirkstoff mit geringerem Risikopotenzial verfügbar, sind Ausnahmebehandlungen möglich. Dies ist beispielsweise für gewisse Kultur-Schaderreger-Kombinationen (vom BLW vorgegeben) im Gemüsebau der Fall.

Bei anderen Wirkstoffen, wie beispielsweise den Pyrethroiden, müssen vorgängig Sonderbewilligungen von den kantonalen Pflanzenschutz-Fachstellen eingeholt werden. In den Weisungen, welche im November 2022 erscheinen sollen, werden diese Einzelheiten festgelegt.

Die Grenze liegt bei 400 Litern

Hinsichtlich der Pflanzenschutzgeräte-Wartung muss das Spülen der Pumpe, der Filter, der Schläuche und der Düsen auf dem Feld erfolgen. Ab 2023 ist hierzu ein System zur Innenreinigung der Spritze für alle für den Pflanzenschutz eingesetzten zapfwellengetriebenen oder selbstfahrenden Feldspritzen mit einem Behälter von mehr als 400 Litern Inhalt obligatorisch. Das Reinigungswasser wird vom Spülwassertank via separatem Spülwasserkreislauf mittels zusätzlicher Pumpe ge­spiesen. Das Starten und Durchführen des Spülens muss ohne Absteigen vom Traktor möglich sein. Welches Innenreinigungssystem (kontinuierlich oder abgesetzt) aufgebaut ist, spielt keine Rolle.

Zur Erinnerung: Noch bis Ende dieses Jahres wird die Ausrüstung bestehender oder neuer Pflanzenschutzspritzen mit einem Spülsystem mit einmaligen REB unterstützt.

Die Fristen werden verlängert

DossierAgrarpolitikAbsenkpfad Pflanzenschutzmittel und NährstoffeMontag, 5. September 2022 Anfang November sind die Wetterbedingungen und die Befahrbarkeit der Böden meistens noch ausreichend, um Pflanzenschutz-Behandlungen durchführen zu können. Für eine grössere Flexibilität, insbesondere zur Vermeidung von Resistenzen bei Ungräsern im Getreideanbau oder der Bekämpfung von Rapserdflöhen, wird die Frist für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bis Mitte November verlängert. Der PSM-Einsatz ist somit neu nur noch zwischen 15. November und 15. Februar gänzlich verboten.

Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, wird die Frist vom 10. Oktober für Vorauflauf-Behandlungen von Herbiziden im Getreide gestrichen. Neu können auch solche Behandlungen bis Mitte November durchgeführt werden. Achtung: In beiden Fällen gelten diese Änderungen diesen Herbst noch nicht, da die neue Fassung der DZV erst 2023 in Kraft treten wird.

Auf allen Parzellen (ausser in geschlossenen Gewächshäusern) und bei allen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln muss zukünftig die Drift um mindestens einen Punkt verringert werden. Die praktikabelste Lösung im Ackerbau ist das Verwenden von Injektordüsen bei einem Druck von maximal 3 bar. Im Reb- und Obstbau gibt es neben Injektordüsen weitere mögliche Massnahmen, wie die Begrenzung der Luftmenge zusammen mit dem Verzicht auf Luftunterstützung gegen aussen in den ersten fünf Randreihen. Der Beitrag für den Einsatz präziser Applikationstechniken (Unterblattspritztechnik oder driftreduzierende Spritzgeräte, die in mehrjährigen Kulturen eingesetzt werden) wird bis Ende 2024 verlängert.

Massnahmen zur Reduktion der Abschwemmung

Für alle Parzellen mit einer Neigung von mehr als 2 %, die in Richtung Gefälle direkt an eine entwässerte Strasse oder Weg angrenzen, werden neu unabhängig von der Mittelwahl Massnahmen zur Reduktion der Abschwemmung um einen Punkt vorgeschrieben. Grenzt die Parzelle in Richtung Gefälle direkt an ein Oberflächengewässer, beziehungsweise für alle Flächen mit bis zu 100 m Entfernung zu einem Oberflächengewässer, muss neu in jedem Fall mindestens ein Abschwemmungspunkt erreicht werden, respektive so viele wie die Spe-3-(A)-Auflage auf dem Produktetikett vorschreibt.

  • Im Ackerbau gehören zu den möglichen Massnahmen die Begrünung von Vorgewenden, konservierende Bodenbearbeitung, die Behandlung auf weniger als 50 % der Fläche (z. B. Bandspritzung) oder die Anlage eines sechs Meter breiten Pufferstreifens zwischen Parzelle und Gewässer.
  • Im Wein- oder Obstbau sind die möglichen Lösungen die Begrünung zwischen den Reihen (einschliesslich Vorgewende, falls vorhanden), Terrassierung (gemäss der Definition in der DZV) oder die Behandlung auf weniger als 50 % der Fläche (Herbizide).

Eine Auflistung der möglichen Massnahmen, um einen Punkt zur Driftreduktion zu erreichen, ist in den Merkblättern der Agridea «Reduktion der Drift und Abschwemmung» zu finden. Die Schutzmassnahmen entlang von entwässerten Strassen sind noch zu präzisieren, weshalb entsprechende Kontrollen erst nach einer Übergangsfrist ab 2024 starten.

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema: 
www.focus-ap-pa.ch
Agridea Merkblatt: «Was gilt neu im ÖLN»

Merkblätter:
Reduktion der Drift und Abschwemmung

- im Obstbau und in Strauchbeeren (url.agridea.ch/drift-abschwemmung-obstbau)
- im Weinbau (url.agridea.ch/drift-abschwemmung-weinbau)
- im Acker- und Gemüsebau (url.agridea.ch/drift-abschwemmung-acker-gemüsebau)

Agridea Merkblatt: «Präzise Applikationstechnik»
Agridea Merkblatt: «Spülsysteme für Spritzen»

Verbotene Pflanzenschutzmittel im ÖLN

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Serie zum Absenkpfad (Teil 12)
Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen?

In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:

Schonende Bodenbearbeitung
Angemessene Bodenbedeckung
Herbizid-Verzicht im Ackerbau
Verzicht auf PSM im Ackerbau
Weidebeitrag
Längere Nutzungsdauer von Kühen
Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
Massnahmen im Rebbau
Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
Massnahmen im ÖLN
Änderungen in der Biodiversitätsförderung
Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
Waschplätze und Befüllen von Spritzen