Die Aufzucht von Färsen ist ein grosser Kostenpunkt und eine bedeutende Quelle von Emissionen. Da diese Jungtiere zwei bis drei Jahre unproduktiv sind, schlagen sich die Emissionen für die Aufzucht folglich auf die Anzahl der Laktationen nieder, die sie während ihrer produktiven Lebensphase machen. Wenn die Anzahl der Laktationen pro Kuh erhöht wird, werden gleichzeitig der Bedarf an Remonten und damit auch die Emissionen gesenkt.

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Gründe für die Remontierung

Absenkpfad Pflanzenschutzmittel und NährstoffeDas RAUS-Programm wird um den Weidebeitrag erweitert – eine ÜbersichtFreitag, 19. August 2022 Die Herausforderung besteht darin, die Kühe richtig altern zu lassen, um ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit langfristig zu sichern. Durch die Analyse der Ursachen von Abgängen können Landwirtinnen und Landwirte gezielt in die Gesundheit ihres Betriebs investieren, um die Anzahl früher Abgänge zu reduzieren. 

Die Remoniterungsrate eines Betriebs sollte idealerweise unter 25 Prozent liegen. Dies berücksichtigt natürlich, dass Abgänge aufgrund von Unfruchtbarkeit, Mastitis und gelegentlichen Lahmheiten oder Unfällen unvermeidbar sind. Wenn aber einer dieser Ursachen überwiegt, kann eine Investition in eine Beratung oder eine Herdenüberwachung für die Zukunft nur von Vorteil sein, auch wenn dies einmalige Mehrkosten verursacht.

Beitrag «Längere Nutzungsdauer von Kühen» ab dritter bzw. vierter Laktation gewährt

DossierAgrarpolitikAbsenkpfad Pflanzenschutzmittel und NährstoffeMontag, 5. September 2022 Der Beitrag für die Nutzungsdauer von Kühen wird für Milchkühe ab der dritten Laktation und für andere Kühe wie Mutterkühe ab der vierten Laktation gewährt. Dieser progressive Beitrag basiert auf der Anzahl der Abkalbungen zum Zeitpunkt der Schlachtung des Tieres. Für die Berechnung der Beiträge werden die Tiere dem Betrieb zugeordnet, auf dem sie zuletzt gekalbt haben. So kann ein Betrieb, der nur ausgemerzte Kühe mästet, keinen Beitrag erhalten. 

Für einen Bestand von 20 Grossvieheinheiten (GVE) Milchkühe mit durchschnittlich vier Laktationen würde der Beitrag Fr. 57.50/GVE Milchkühe oder Fr. 1150.–/Jahr betragen. Ein Mutterkuhbetrieb mit demselben Bestand würde denselben Beitrag erhalten, wenn die Kühe durchschnittlich fünf Laktationen haben. Die Anmeldung für diesen Beitrag wird erst im nächsten August 2023 für 2024 beginnen.

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Strategie jetzt anpassen

Da die Durchschnittswerte für die Berechnung der Anzahl der Abkalbungen aus den TVD-Daten der letzten drei Jahre stammen, ist es wichtig, bereits in diesem Jahr eine Bestandsaufnahme zu machen, um die Gründe für Abgänge zu bewerten und die Zucht- und Betriebsstrategie eventuell anzupassen. Das Alter bei der ersten Abkalbung hat keinen Einfluss auf diesen Beitrag, ausser, dass eine Färse, die jünger gekalbt hat, möglicherweise eher eine zusätzliche Laktation bestreiten kann. Wenn die Aufzuchtrate höher ist als der Bedarf an Remonten, hat der Verkauf von trächtigen Färsen keine Auswirkungen, solange diese nicht auf dem Verkaufsbetrieb kalben.

Faktenblatt «Längere Nutzungsdauer von Kühen»: hier.

Die Agridea bietet kostenlose Workshops zu diesem Thema jeweils am 7., 11. oder 28. November an. Weitere Informationen und Anmeldung

Beitrag für die Erhöhung der Nutzungsdauer

Name der MassnahmeBeitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen
Betroffener BereichMilchkühe und andere Kühe
Ziele

Senkung von Nährstoff- und Treibhausgasemissionen

Anforderungen

Für die Beiträge wird die durchschnittliche Anzahl Abkalbungen der letzten 3 Jahre berechnet (Daten aus der TVD). Die Eintrittsschwelle beträgt:

  • 3 Abkalbungen für Milchkühe
  • 4 Abkalbungen für andere Kühe.

Eine ausgemusterte oder verendete Kuh wird dem Betrieb angerechnet, auf welchem sie zuletzt abkalbte. Wurde in den letzten drei Jahren keine Kuh geschlachtet, kann kein Beitrag berechnet und ausbezahlt werden.

Höhe des Beitrags10 bis 200 Franken pro Kuh-GVE, je nach durchschnittlicher Anzahl Abkalbungen beim Abgang innerhalb der letzten drei Jahre.
Zu beachten
  • Der Beitrag wird auf 7 Laktationen für Milchkühe und 8 Laktationen für andere Kühe begrenzt.
  • Eine Jungkuh, die verkauft und im selben Jahr ausgemustert wird, wird dem Herkunftsbetrieb zugerechnet, wenn sie auf dem Zielbetrieb nicht wieder gekalbt hat.
  • Die Beiträge werden erst 2024 ausbezahlt, die Anzahl der Abkalbungen 2022 wird im Durchschnitt aber berüchsichtigt.
  • Anmeldungen ab 2023 möglich.

Quelle Proconseil

Serie zum Absenkpfad (Teil 6)

Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen?

In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:

Schonende Bodenbearbeitung
Angemessene Bodenbedeckung
Herbizid-Verzicht im Ackerbau
Verzicht auf PSM im Ackerbau
Weidebeitrag
Längere Nutzungsdauer von Kühen
Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
Massnahmen im Rebbau
Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
Massnahmen im ÖLN
Änderungen in der Biodiversitätsförderung
Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
Waschplätze und Befüllen von Spritzen