Per 1. Januar 2023 hat der Bundesrat Änderungen an 19 Verordnungen vorgenommen. Das Regelwerk der Land- und Ernährungswirtschaft wurde wieder einmal gründlich aufgeschüttelt.
Umverteilung der Gelder
Obwohl viele Anpassungen zugunsten der Branche ausfielen, so wie etwa die Erhöhung des Sömmerungsbeitrages um 100 Franken pro Normalstoss für Schafe, welche «ständig behirtet» werden, oder die Festlegung des Basisbeitrags für die Versorgungssicherheit auf vorerst 700 statt 600 Franken pro Hektare, werden einige Beschlüsse das Management der Landwirtinnen und Landwirte nachhaltig verändern.
So ist es mittlerweile nach dem langen politischen Ringen zwischen den zwei Räten dabei geblieben, dass die geforderten 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerland ab dem Jahr 2024 für alle ÖLN-Betriebe zur Pflicht werden.
Einige Beiträge werden reduziert
Gleichzeitig werden die Produktionserschwernisbeiträge der Versorgungssicherheit je Zone um 100 Fr./ha weniger stark erhöht als ursprünglich geplant. Am meisten zu reden gibt es betreffend der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren». Der Absenkpfad zieht eine lange Liste von Massnahmen im Bereich des Einsatzes von PSM, der Nutzungsdauer von Milchkühen, der Bodenbedeckung bis hin zum Umgang mit Nährstoffen nach sich.
Hier finden Sie die vollständige Übersicht der Änderungen.
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