Gemäss dem Gewässerschutzgesetz ist es verboten, Stoffe, welche Wasser verunreinigen können, in Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen. Diese sehr allgemeine Formulierung wurde im Jahr 2020 mit einer interkantonalen Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen als Richtschnur für den kantonalen Vollzug ergänzt. Sie zeigt auf, welche Regeln befolgt werden müssen, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Die detaillierten Anforderungen sind im Merkblatt der Agridea «Befüll- und Waschplatz für Spritzgeräte – worauf ist zu achten?» aufgeführt und verfolgen den Grundsatz «jeder Tropfen zählt».

Ziel ist es, dass jegliche PSM-Einträge in Meteor- und Abwasserleitungen sowie Oberflächengewässer ausgeschlossen werden können. Die Auslegung und Umsetzung dieser Empfehlungen obliegt den zuständigen kantonalen Behörden. Insbesondere im Rahmen der Bauplanung von Befüll- und Waschplätzen wird empfohlen, sich bei den kantonalen Beratungsstellen bzw. bei den entsprechenden kantonalen Behörden über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Befüllen auf dem Befüllplatz

Das Befüllen der Spritze beispielsweise muss zwingend auf einem regelkonformen Befüllplatz erfolgen. Dieser wird idealerweise mit dem Waschplatz kombiniert, sofern die Reinigung nicht auf dem Feld erfolgt. Diese Sicherheitsvorkehrungen sind auch für das Befüllen von Geräten mit kleineren Tankvolumina (z.B. Rückenspritzen oder Spritzgeräte für Kleinparzellen im Obst- und Weinbau) vorzunehmen. Statt eines stationären, armierten Befüllplatzes bieten sich hierfür auch mobile Lösungen in Form einer dichten Blache mit Randbordüre an. Für den Fall, dass beim Befüllen tatsächlich mal etwas daneben geht, sollte Bindemittel (z.B. Sägemehl oder Katzenstreu) mitgeführt werden.

Automatische Reinigung
Ab dem 1. Januar 2023 muss gemäss ÖLN jede Pflanzenschutzspritze mit einem Behälter von mehr als 400 Litern mit einem automatischen Spülsystem mit separatem Spülkreislauf ausgestattet sein. Per 1. April 2023 wird diese Anforderung auch auf Spritzen ausserhalb des ÖLN ausgeweitet. Das Reinigungswasser wird vom Spülwassertank via separaten Spülwasserkreislauf mittels zusätzlicher Pumpe gespiesen. Das Starten und Durchführen des Spülens muss ohne Absteigen vom Traktor möglich sein. Welches Innenreinigungssystem (kontinuierlich oder abgesetzt) aufgebaut ist, spielt keine Rolle. Noch bis Ende dieses Jahres wird die Ausrüstung bestehender oder neuer Pflanzenschutzspritzen mit einem Spülsystem nachträglich mit einmaligen Ressourceneffizienzbeiträgen unterstützt. 

Eine Onlinekartei zu Behandlungssystemen finden Sie hier.

Eine Lanze zur Reinigung

DossierAgrarpolitikAbsenkpfad Pflanzenschutzmittel und NährstoffeMontag, 5. September 2022 Die Innen- und Aussenreinigung des Spritzgeräts erfolgen wenn möglich direkt nach dem Ausbringen auf der behandelten Fläche. Hierzu gibt es für Spritzgeräte neben der ab 2023 für Spritzen mit einem Fassungsvermögen ab 400 Liter obligatorischen Innenreinigung auch Bausätze für eine aufgebaute Reinigungslanze zur Aussenreinigung. Erfolgt die Reinigung auf einem regelkonformen Waschplatz, stellt insbesondere die Handhabung von Niederschlagswasser eine Herausforderung dar.

Eine mobile Ausführung unter freiem Himmel ist nach jedem Gebrauch zurückzubauen. Beim stationären Waschplatz ist eine Überdachung nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen. Ein Dach verhindert, dass unbelastetes Niederschlagswasser beim Ablaufen mit Spritzmittelrückständen verunreinigt wird. Bei fehlender Überdachung des Waschplatzes muss der Niederschlag im Hofdüngerlager respektive im Sammelbehälter aufgefangen werden und entsprechend in der Berechnung der Lagerkapazität mitberücksichtigt werden. Die Steuerung der Wasserflüsse mittels eines Umlenkschiebers ist anfällig für Anwenderfehler, weshalb dieser in einigen Kantonen nicht zulässig ist.

Die Lagerung von Wasser

Bei Betrieben mit Tierhaltung können PSM-haltige Reinigungswasser in die Güllegrube eingeleitet werden und in Verbindung mit Hofdünger unkompliziert gelagert und mit dem Güllefass ausgebracht werden. Bei viehlosen Betrieben sind die Lösungen aufwendiger, dafür aber zahlreich: Einerseits können stillgelegte Hofdüngeranlagen unter gewissen Auflagen (Dichtheitsnachweis usw.) wieder in Betrieb genommen werden, andererseits gibt es doppelwandige unter- oder überirdische Rückhaltetanks als dedizierte Sammelbehälter für Spül- und Reinigungswasser.

So gelagert wird empfohlen, dieses dosiert einer Spezialbehandlung zuzuführen. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Behandlungssystemen, welche auf Verdunstung und/oder dem biologischen Abbau basieren. Um die Wahl des richtigen Behandlungssystems zu unterstützen, betreibt die Agridea eine Online-Kartei zu gängigen Lösungen.

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Zonen-Einschränkungen beachten

Für die Erstellung eines dichten Platzes (Beton/Asphalt) ist eine Baubewilligung nötig. Der Neubau von Befüll- und Waschplätzen in den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 sowie in den Grundwasserschutzarealen ist verboten. Das Erstellen, Sanieren oder die Umnutzung eines Befüll- und Waschplatzes in den Gewässerschutzbereichen AU und AO sowie in der Grundwasserschutzzone S3 erfordert eine Gewässerschutzbewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. Auch die Reinigung im Feld ist nicht überall zulässig: Auf der Fläche müssen PSM-Anwendungen zulässig sein, sie muss ausserhalb der Schutzzonen S1 und S2 und in einem Mindestabstand von 10 m zu Oberflächengewässern, Einlaufschächten und zu über die Kanalisation entwässerten Strassen liegen.

Wie immer: Kosten optimieren

Neubauten und Sanierungen von (stationären oder mobilen) Befüll- und Waschplätzen für Spritzgeräte werden unter bestimmten Voraussetzungen von Bund und Kantonen mit Investitionshilfen zu je 25 % gefördert. In einzelnen Kantonen können auch höhere Beiträge möglich sein. Gesuche sind an die kantonalen Vollzugsstellen für Strukturverbesserung zu richten. Zudem können mit gemeinschaftlichen Waschanlagen die Kosten gesenkt und die Auslastung gesteigert werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass eine ausreichende Lager- respektive Behandlungskapazität vorhanden ist. Auch Gemeinschaftsanlagen werden von Bund und Kantonen finanziell unterstützt.

Bei der Planung des Befüll- und Waschplatzes ist es ratsam, auch die Situation für das Waschen der übrigen Maschinen zu prüfen. Eine Kombination für beide Zwecke ist meist möglich, spart Platz und senkt die Kosten. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen Schlammsammler und ggf. einen Mineralölabscheider zu installieren, um den Eintrag von Schmutz- und Ölfrachten in den Sammelbehälter zu minimieren.

Hier finden Sie alle Merkblätter zum Thema:

Serie zum Absenkpfad (Teil 13)
Der Absenkpfad Pflanzenschutzmittel und Nährstoffverluste wirft in der landwirtschaftlichen Praxis noch viele Fragen auf. In der gleichnamigen Serie behandelten wir:

In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:

Schonende Bodenbearbeitung
Angemessene Bodenbedeckung
Herbizid-Verzicht im Ackerbau
Verzicht auf PSM im Ackerbau
Weidebeitrag
Längere Nutzungsdauer von Kühen
Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
Massnahmen im Rebbau
Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
Massnahmen im ÖLN
Änderungen in der Biodiversitätsförderung
Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
Waschplätze und Befüllen von Spritzen