ÖLN wird im Obstbau strenger

Nebst obligatorischen Änderungen stehen den Bewirtschaftern von Dauerkulturen zunehmend auch freiwillige Massnahmen zur Auswahl.

Parallel zu den Änderungen für die einjährigen Spezialkulturen und den Rebbau gibt es mit der neuen Agrarpolitik auch Anpassungen beim Obstbau. Diese Änderungen umfassen strengere Anforderungen an den ökologischen Leistungsnachweis sowie freiwillige Massnahmen. Eine dieser Neuerungen ist die Reduktion der Abdrift und Abschwemmung um mindestens einen Punkt. Die Reduktion der Abschwemmung muss auf allen Parzellen eingehalten werden, die mehr als 2 % Neigung aufweisen und in Richtung Gefälle an Oberflächengewässer und entwässerte Strassen oder Wege angrenzen. Dies wird durch die begrünten Fahrgassen und Vorgewende bereits erfüllt.

Injektordrüsen können helfen

Die Abdrift muss neu für alle Anwendungen von Pflanzenschutzmittel um mindestens einen Punkt reduziert werden. Dies kann zum Beispiel mit dem Einsatz von Injektordüsen erreicht werden.

Zudem dürfen die drei risikoreichen PSM Cypermethrin, Deltamethrin und Lambda-Cyhalothrin mit einer Zulassung für den Obstbau im ÖLN nicht mehr verwendet werden. Die Schweizerische Arbeitsgruppe für Integrierte Obstproduktion (Saio) hat diese allerdings schon seit längerem nicht mehr zugelassen.

Den Ausfall kompensieren

Die Senkung des Basisbeitrags von Fr. 300.–/ha betrifft auch die Dauerkulturen. Das Umsetzen der neuen Massnahmen zur Reduktion von PSM kann diese Senkung allerdings wieder ausgleichen. Der aktuelle Ressourceneffizienzbeitrag «Präzise Applikationstechnik», welcher die Anschaffung von neuen drift-mindernden Spritzgeräten unterstützt, wird bis Ende 2024 weitergeführt. Mehrere freiwillige Beiträge für mehrjährige Obst- und Beerenkulturen werden per 2023 neu eingeführt. Diese Beiträge werden in der Tabelle auf dieser Seite vorgestellt. Der Beitrag für Nützlingsstreifen wird in einem separaten Artikel vorgestellt.

Die Anmeldung erfolgt immer flächenweise und für jeweils vier Jahre auf derselben Fläche. Die verschiedenen Beiträge können kumuliert werden. Abgesehen von der Massnahme «Bewirtschaftung mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft» können auch Biobetriebe von den Beiträgen profitieren. Eine Abmeldung während der Saison ist möglich. Bei einer ersten Abmeldung innerhalb des Vierjahreszeitraums werden keine Beiträge ausbezahlt, bei einer weiteren wird es zu Sanktionen kommen.

ÖLN wird im Obstbau strenger
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Serie zum Absenkpfad Teil 9

Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen? In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick: - Schonende Bodenbearbeitung - Angemessene Bodenbedeckung - Herbizid-Verzicht im Ackerbau - Verzicht auf PSM im Ackerbau - Weidebeitrag - Längere Nutzungsdauer von Kühen - Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren - Massnahmen im Rebbau - Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen - Massnahmen im ÖLN - Änderungen in der Biodiversitätsförderung - Verminderung von Abdrift und Abschwemmung - Waschplätze und Befüllen von Spritzen

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