Dieses Verordnungspaket entstand aufgrund der parlamentarischen Initiative 19.475 (PI), die 2019 von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eingereicht worden war. Deren Einreichung war die Diskussion um die angemessene Reaktion auf die beiden Agrar-Initiativen, die im letzten Juni klar abgelehnt wurden.

In der Folge verabschiedete das Parlament im März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden. Das vorliegende Verordnungspaket konkretisiert nun jene Änderungen, die sich aufgrund des angepassten Landwirtschaftsgesetzes ergeben. Ein Teil der Massnahmen wird im Januar 2023 in Kraft treten.

Besserer Gewässerschutz

Eines der Ziele der PI besteht laut Mitteilung des Bundesrats darin, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) verbundenen Risiken bis 2027 um 50 % zu reduzieren. Dazu gehört auch ein besserer Schutz von Oberflächengewässern, Grundwasser und Biotopen vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln. Ein Teil der verabschiedeten Massnahmen betrifft die Anforderungen, die von allen Betrieben, die Direktzahlungen erhalten oder erhalten wollen, erfüllt werden müssen.

Neu ist, dass ab dem 1. Januar 2023 keine Pflanzenschutzmittel mehr verwendet werden dürfen, deren Wirkstoffe ein hohes potenzielles Risiko aufweisen. Falls jedoch keine risikoärmere Alternative zur Verfügung steht, werden Ausnahmen möglich sein, so die Mitteilung des Bundesrats. Ausserdem müssten die Betriebe die Verfrachtung von PSM von den behandelten Parzellen reduzieren.

Schliesslich schaffen neue Direktzahlungsprogramme finanzielle Anreize, um die Reduktion des PSM-Einsatzes auf Ackerflächen und in Spezialkulturen voranzutreiben.

Stickstoff und Phosphor reduzieren

Das andere Ziel der PI besteht darin, die Nährstoffverluste bis 2030 zu reduzieren. Der Bundesrat hat das Reduktionsziel bei mindestens 20 % angesetzt. Um dieses zu erreichen, wird nun unter anderem ab 2024 die Toleranzgrenze von 10 %, die bei der Berechnung der Düngerbilanz bisher toleriert wurde, abgeschafft. Dies war in der Vernehmlassung einer der umstrittensten Punkte. Der Schweizer Bauernverband hatte gefordert, dass vor einer Abschaffung der Toleranzgrenze zunächst die Suisse Bilanz aktualisiert werden müsse.

Umstritten sind in der Branche auch die 3,5 % Biodiversitätsförderfläche im Acker. Hier gab es eine kleine Konzession des Bundesrats: «Die Inkraftsetzung wird aufgrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die weltweite Versorgung gegenüber dem Vorschlag in der Vernehmlassung um ein Jahr auf 2024 verschoben», heisst es in der Mitteilung des Bundesrats. Die Massnahme war in den letzten Wochen immer wieder als negatives Beispiel angeführt worden, wie der Bund die Produktion behindere.

Digitalisierung soll Rückverfolgbarkeit verbessern

Künftig müssen zudem laut der Mitteilung Kraftfutter- und Düngerlieferungen sowie das Inverkehrbringen und die Verwendung von PSM besser dokumentiert und kommuniziert werden. «Die gesammelten Daten werden eine solide Informationsgrundlage für den Agrarsektor und den Bund bilden», so die Hoffnung des Bundesrats. Dies werde es den Landwirten ermöglichen, das Betriebsmanagement zu verbessern und die Massnahmen zur Erreichung der Umweltziele effizienter zu wählen.

Schliesslich erwarte der Bundesrat von den betroffenen Branchen- und Produzentenorganisationen sowie von weiteren betroffenen Organisationen das Einleiten zusätzlicher Reduzierungsmassnahmen, damit die beiden Ziele erreicht werden können, heisst es abschliessend.