Es ist kompliziert. Nachdem wir mit der Übersicht für etwas mehr Klarheit in Sachen Biodiversitätsförderung auf Acker-flächen (Acker-BFF) hatten sorgen wollen, meldeten sich ein Berner Erhebungsstellenleiter und das Zürcher Amt für Landschaft und Natur in Sachen Getreide in weiter Reihe (GWR). Es zeigt sich: Über diese Massnahme liessen sich Bücher schreiben.
Zwei Verfahren umgesetzt
Das Hauptaugenmerk liegt bei diesem Acker-BFF-Typ auf der Förderung von Feldhasen und Feldlerchen. Damit hat man im Rahmen eines Ressourcenprojekts in Zusammenarbeit von Agridea, HAFL, Vogelwarte, Uni Bern und IG Swiss No-Till bereits Erfahrungen gesammelt, ebenso mit regionalspezifischen BFF in sieben Kantonen (AG, BE, BL, LU, SO, ZG, ZH). Das Vorgehen war dabei allerdings leicht unterschiedlich: Während bei Ersterem pro 3 m eine breitere «Landebahn» (Breite von 37,5 cm) und eine leicht schmalere «Nistbahn» (mindestens 30 cm breit) beim Säen ausgelassen wurden, reduzierte man bei den kantonalen Projekten die Saatmenge um 40 Prozent mit mindestens 30 cm breiten ungesäten Bereichen. Ausserdem schrieben die Kantone einen minimalen Abstand von 50 m zu Hauptstrassen vor.
Kein Mindestabstand bei QI
Was als Acker-BFF gefördert wird, ist wieder leicht anders. Der Mindestabstand zu Hauptverkehrswegen ist darin bei QI – anders als in der Übersicht von letzter Woche vermerkt – nicht mehr vorgeschrieben. Es wäre administrativ zu kompliziert gewesen, heisst es beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf Anfrage. Als Massnahme für Fauna und Flora gilt der Mindestabstand indes als empfehlenswert. Die kantonalen Vernetzungsprojekte mit GWR als regionsspezifischer BFF gibt es aber weiterhin und dort gilt die 50-Meter-Regel verbindlich. Nach Angaben des BLW sind die von ihm bewilligten Anforderungen an diese Massnahme bis Ende 2025 gültig.
Das angesprochene Ressourcenprojekt mit Lande- und Nistbahnen erzielte Erfolge. Von 2019 bis 2020 fand man total 21 Feldlerchennester, wovon 9 in konventionell gesäten Kontrollflächen lagen und keinen Bruterfolg hatten. Bei Weitsaat aber lag die Erfolgsquote in der Hälfte der Nester bei 3,4 Nestlingen, was das gesteckte Ziel von 3 überlebenden Jungvögeln übertraf.
Tiefere Saatdichte wirke
Wenn das offenbar funktioniert, warum übernahm man das Vorgehen nicht für die neue Acker-BFF? «Auch hier war es administrativ für Vollzug und Kontrollen zu kompliziert, diese Vorgaben als nationale Anforderungen in der Direktzahlungsverordnung zu fordern», so das BLW. Im neuen GWR als Acker-BFF sei die Saatdichte aber mit mindestens 40 Prozent der Anzahl Reihen, die ungesät bleiben müssen, tiefer als im Ressourcenprojekt. «Deshalb kann vermutet werden, dass die geringere Getreidedichte für Feldlerche, Feldhasen und Ackerbegleitflora auch positiv wirken wird.»
Überarbeitung ist geplant
Weiter führe die Reduktion der Saatdichte zu einem geringeren Düngebedarf und trage somit zu den Zielen der Pa. Iv. 19.475 bei, argumentiert das BLW, und Pflanzenschutzbehandlungen sind in GWR nur eingeschränkt möglich. Namentlich darf man entweder bis zum 15. April einmalig striegeln, oder aber – auch nach dem 15. April – eine einmalige Herbizidanwendung durchführen.
Im Rahmen von Vernetzungsprojekten sind demnach der Mindestabstand sowie weitere kantonale Vorgaben für GWR zu beachten. Ab 2026 ist gemäss BLW geplant, die Vernetzungsprojekte umzugestalten und mit neuen oder anderen Anforderungen zu versehen, wobei die Ergebnisse aus dem Ressourcenprojekt einfliessen können.