Es ist davon auszugehen, dass die 3.5 Prozent Acker-Biodiversitätsförderfläche (BFF) 2024 zur Pflicht gehören wird. Betriebe in der Tal- und Hügelzone mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche müssen also Acker-BFF anlegen - jetzt im Herbst oder im nächsten Frühjahr. Spätestens am 1. Juni 2024 müssen die 3.5 Prozent auf dem Acker stehen, sofern nicht um ein Jahr verschoben. [REL 1] Jeder Typ ist anders [IMG 2] Wenn…

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