AboStänderatDie Pflicht zu 3,5 Prozent Acker-BFF könnte noch verschoben werdenFreitag, 29. September 2023 Es ist davon auszugehen, dass die 3.5 Prozent Acker-Biodiversitätsförderfläche (BFF) 2024 zur Pflicht gehören wird. Betriebe in der Tal- und Hügelzone mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche müssen also Acker-BFF anlegen - jetzt im Herbst oder im nächsten Frühjahr. Spätestens am 1. Juni 2024 müssen die 3.5 Prozent auf dem Acker stehen, sofern nicht um ein Jahr verschoben.

Jeder Typ ist anders

[IMG 2] Wenn Acker-BFF wenigstens einfach umzusetzen wären. Aber Bunt- und Rotationsbrache, Saum auf Ackerfläche, Ackerschon- und Nützlingsstreifen sowie weite Reihe haben unterschiedliche Anforderungen. Das betrifft Laufzeiten, Anbaupausen, Pflegemassnahmen und Saatgutmischungen. Zumal es dafür geeignete Standorte und Kulturen braucht. Klarheit brachte das BFF-Team des Strickhofs an einem Weiterbildungskurs mit dem Titel «Welche BFF passt zu meinem Betrieb?». «Betriebsspezifisch die richtigen Typen zu wählen, ist matchentscheidend», sagte Barbara Stäheli vom Biodiversitätsteam des Strickhofs. Es geht ja nicht nur um die Wahl der Ackerfläche und um die richtige Kombination der Acker-BFF-Typen, sondern auch um die Verknüpfung mit Vernetzung oder Abschwemmauflagen.

Kombinieren und kumulieren

[IMG 3] Eine Kombination der BFF-Typen braucht es bei «Getreide in weiter Reihe». Weite Reihe kann nur zur Hälfte an den erforderlichen Anteil an Acker-Biodiversitätsförderflächen angerechnet werden. Es braucht also dazu noch einen Saum oder eine andere Massnahme. «Nicht nur kombinieren, sondern dabei muss man rechnen», sagte Urs Knecht, Biolandwirt aus Brütten, der aus langjähriger Erfahrung weiss, worauf zu achten ist. Bei weiter Reihe müssten 40 % der Säscharen geschlossen sein und die Lücken zwischen den weiten Reihen mindestens 30 cm betragen. «Und das wird auch kontrolliert», bemerkte Knecht. Zusätzlich zur bundesweiten Abgeltung von Fr. 300.– kann die Massnahme beispielsweise im Kanton Zürich mit einem Vernetzungsbeitrag von Fr. 300.–/ha (Feldhase) oder Fr. 500.–/ha (Feldlerche) unterstützt werden. Die Fördergebiete Feldhase oder Lerche sind im Kanton Zürich im GIS verzeichnet. Ob durch weite Reihe Feldlerchen oder Feldhasen wirklich gefördert werden, steht auf einem anderen Blatt. «Wahrscheinlich würde es mehr nützen, generell einen Leinenzwang für Hunde im Kanton Zürich einzuführen», bemerkte denn auch Barbara Stäheli nüchtern. 

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Blühstreifen für Anfänger

«Es wäre schade, wenn alle Landwirte nur auf weite Reihe setzen», sagte Barbara Stäheli und verwies auf Nützlingsstreifen und Saum auf Acker. Gerade die Nützlingsstreifen für Bestäuber oder Nützlinge seien ein guter Einstieg für Betriebsleiter, für die Acker-BFF Neuland sei. Die Strickhof-Beraterin empfiehlt, Nützlingsstreifen für Bestäuber Mitte bis Ende April einzusäen. Der Streifen muss mindestens 3 m (maximal 6 m) breit sein, 100 Tage auf dem Feld bleiben und entlang der ganzen Länge der Ackerkultur angelegt werden. Das unterstrich auch Ob am Rand oder innerhalb des Feldes spielt keine Rolle. Eine Möglichkeit ist es, den Streifen entlang von Bewirtschaftungs-erschwernissen, wie beispielsweise Hochspannungsmasten, anzulegen. Am gleichen Standort gilt nach mehrjährigen Streifen aber eine Anbaupause von zwei Jahren. 

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Saum ist praktisch

Soll in einer unförmigen Parzelle der Acker begradigt werden, sei der Saum auf Ackerfläche die richtige Wahl, so Barbara Stäheli weiter. Auch sei Saum der einzige BFF-Typ, der auch an nassen oder schweren Standorten funktioniere. Dafür müsse man die vorgegebene Saatmischung für feuchte Gebiete verwenden.
Die vorgeschriebene Breite beträgt im Schnitt 12 m. Das heisst, die Fläche des Saums geteilt durch die Länge, ergibt die durchschnittliche Breite.
Die Hälfte des Saums muss alternierend einmal jährlich geschnitten werden. Mulchen ist erlaubt. Wolle man den Saum so anlegen, dass auch die Abschwemmauflage erfüllt werde, brauche es mindestens 6 m. Vor dem ersten Spritztermin muss der Saum aber bewachsen sein.

Vogelwarte versus IP-Suisse
Hubert Schürmann von der Schweizerischen Vogelwarte ist ein Spezialist, wenn es um Biodiversität geht. Er führt einen 12-ha Betrieb in Sempach LU mit verschiedenen BFF-Elementen wie Brachen, Saum auf Acker, Hecken und Blumenwiesen. Am Strickhof-Acker-BFF-Tag hielt er ein Einführungsreferat und sagte: «Die 3,5 % Acker-BFF reichen gemäss wissenschaftlichen Untersuchungen nicht, um den Artenschwund aufzuhalten.» Schürmann fordert 5 % BFF auf Acker – und zwar hochwertige und mehrjährige BFF. Diese Forderung wird IP-­Suisse zurzeit nicht umsetzen, obwohl sie von Beginn weg eng mit der Vogelwarte zusammenarbeitet. «Solange die Prämien nicht höher sind und besser werden, sind 5 % Acker-BFF keine Option», sagte Nicole Ramsebner von der IP-Suisse an der Tagung. Sie wies darauf hin, dass es 2024 keine zusätzlichen 10 a Acker-BFF in IPS-Zuckerrüben, -Kartoffeln und -Gemüse brauche.

Ackerschonstreifen für Bio

Eine beliebte Massnahme vor allem bei Biobetrieben ist der Ackerschonstreifen. Dieser muss als Randstreifen oder auch breiter für zwei Jahre am selben Ort angemeldet werden. Erlaubt ist die Saat von fast allen Kulturen, ausser Mais. Stickstoffdüngung, Insektizide, Herbizide und Hacken sind nicht erlaubt. Das Ziel ist, unproblematische Ackerbeikräuter – die im Kanton Zürich nicht gesät werden – wie Mohn und Kornblumen zu fördern. Eigentlich muss dann für den Betriebsleiter der Ertrag aus der Kultur zweitrangig sein.

Die Kür mit Buntbrache

Nicht unbedingt empfehlenswert für Einsteiger ist es, eine Buntbrache anzulegen. Die Vorschriften sind anspruchsvoll und der Arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen. Der Grasanteil (inklusive Ausfallgetreide) ist bis zum vierten Standjahr klein zu halten. Problemunkräuter, Neophyten und verholzte Sträucher sind zu entfernen. Ein Säuberungsschnitt ist im ersten Jahr bei grossem Unkrautdruck erlaubt. Danach, ab der zweiten Vegetationsperiode im Winterhalbjahr, nur noch auf der Hälfte der Fläche. Auf der geschnittenen Fläche empfiehlt Barbara Stäheli eine oberflächliche Bodenbearbeitung. Simon Küng, Bereichsleiter BFF, diskutierte mit den Teilnehmern all diese Aspekte. Laut ihm müsse man für Buntbrache mit einem jährlichen Arbeitsaufwand von 30 bis 50 Stunden rechnen. Einfacher zu managen ist da eine Rotationsbrache.


Das gilt es zu beachten

  • Ein sauberes, gut abgesetztes Saatbeet brauchen alle Mischungen, oberflächig einsäen und anschlies­send walzen. Buntbrachemischung eventuell flach eindrillen.
  • Acker-BFF gelten als Hauptkultur, müssen während der Strukturdatenerhebung entsprechend eingezeichnet werden und am 1. Juni auf dem Acker stehen.
  • Das Getreide in weiter Reihe wird separat eingezeichnet und bei der entsprechenden Hauptkultur als Attribut hinzugefügt.
  • Der Unkrautdruck steigt durch Acker-BFF.
  • Im ersten Jahr kann es im Saum oder Brachen durch Wärmekeimer wie Melden, Amarant oder Hirsen zu einer starken Verunkrautung kommen. Diese verschwinden aber im zweiten Standjahr.
  • Gegen Ackerkratzdisteln oder Blacken sind Einzelstockbehandlungen möglich.
  • Grundsätzlich dürfen BFF (ausser für deren Pflege) nicht befahren werden.

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