Eingedolte und begradigte Gewässer haben ihre Vorteile, wenn es um die Bewirtschaftung des angrenzenden Landes geht. Aber sie sind weder für die Biodiversität förderlich noch schön anzusehen. Ausserdem treten naturnah gestaltete Wasserläufe weniger über die Ufer und sind seltener erosionsgefährdet.
Im Gewässerschutz ist eine extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums – des Übergangsbereichs zwischen Land und Wasser – verankert. Diese Flächen sind Lebensräume für spezialisierte Arten und Vernetzungskorridore in der Landschaft. Die extensiven Uferräume dienen als Puffer gegen Stoffeinträge wie Pflanzenschutzmittelrückstände oder Nährstoffe. Wie diese Theorie in der Praxis aussehen kann, hat die Vogelwarte in einem Video aufgearbeitet.
Verlandeter Wassergraben aufgewertet
«Wichtig ist, dass man sicher einmal offen ist und zuhört», findet Marco Imfeld. Der Biobauer aus Sursee LU hält Milchkühe und betreibt einen Selbsterntegarten mit Abosystem. Auf seinem Land hat Imfeld schon seit Längerem einen Graben, um Wasser rasch von feuchten Flächen abführen zu können. Der Wassergraben sei aber verlandet, erklärt der Luzerner im Video. Die Instandsetzung nutze er, um den Gewässerraum aufzuwerten. So verläuft der Wassergraben nun statt durch offenes Wiesland entlang von Kopfweiden und Kleinstrukturen wie Steinhaufen. Anstelle einer Dauerwiese hat Marco Imfeld einen vier Meter breiten Streifen extensive Weide angemeldet.
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Hochstaudenflur ergänzt die Wiese
«Wenn gewisse Pflanzen blühen, vor allem in dieser Hochstaudenflur, und wie es summt von den Bienen und anderen Insekten – das ist schon interessant», berichtet Kilian Wetterwald. Er hält in Geuensee LU Mutterkühe und hat im Gewässerraum auf seinem Land eine neue extensive Wiese mit Hochstaudenflur an den feuchten Rändern angelegt. Die Hochstaudenflur mit typischen Uferpflanzen wie Mädesüss muss spät gemäht werden, wofür Wetterwald den Messerbalken einsetzt.
Agrinatur.ch liefert einige Hintergründe zu Gewässerräumen. Sie sind je nach Breite des Fliessgewässers unterschiedlich gross und umfassen sowohl die Wasserfläche selbst als auch die angrenzenden Uferbereiche. Direkt am Ufer ist ein Pufferstreifen Vorschrift: Auf diesen sechs Metern dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden und auf drei Metern auch kein Dünger.
Die extensive landwirtschaftliche Nutzung erlaubt es, im Gewässerraum Biodiversitätsförderflächen (BFF) anzumelden (Uferwiese, extensiv genutzte Wiese, Streuefläche, Hecken-, Feld- und Ufergehölze, extensiv genutzte Weide, Waldweide, standortgerechte Einzelbäume und Alleen). Als Aufwertungsmassnahmen eignen sich Hochstaudenfluren, Kleinstrukturen, Kopfweiden und einheimische Feldbäume. Wer einen Gewässerraum bewirtschaftet und an einer Aufwertung interessiert ist, dem empfiehlt die Vogelwarte, Kontakt zu den kantonalen Naturschutzfachstellen aufzunehmen.
Tipps zur Aufwertung von Gewässerräumen
Ein politischer Kompromiss
Politisch geht die Ausscheidung von Gewässerräumen durch die Kantone auf einen Kompromiss zurück. Der Fischerei-Verband hatte 2008 mit einer Initiative verlangt, dass sämtliche Gewässerräume revitalisiert werden. Das hätte gemäss Bundesamt für Umwelt 14 000 km Gewässerabschnitte betroffen, die damals in schlechtem ökologischem Zustand waren.
Stattdessen gilt heute der indirekte Gegenvorschlag, der die Sicherung der Gewässerräume und die Revitalisierung eines Viertels der Gewässer vorschreibt. Gemäss Bundesrat hatten Stand März 2023 (neuere Zahlen gibt es nicht) 58 Prozent der Gemeinden den Gewässerraum festgelegt. In vielen Kantonen sei der Prozess noch im Gang. Laut Arbeitshilfe des Bundes sollen die BFF-Beiträge allfällige Nutzungsbeschränkungen im Gewässerraum ausgleichen.