Im Kanton Thurgau beginnt die PFAS-Beprobung von Milch im Mai. Aber die Thurgauer Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe (GLIB) verlangt laut einem Artikel im «Thurgauer Bauer» seit März 2026, dass im Rahmen von IK-Gesuchen für Stallbauten für Raufutterverzehrer ein negativer PFAS-Nachweis zu erbringen sei. Was im Kanton Thurgau neu startet, ist im Kanton St. Gallen längst Usus.
Testresultat negativ: kein Investitionskredit, aber Starthilfedarlehen
So verlangt die landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft des Kantons St. Gallen (LKG) seit August 2024 im PFAS-belasteten Risikogebiet einen negativen PFAS-Test bei Gesuchen für Investitionshilfen. «Wir haben im Risikogebiet aber keine Anfragen für Stallbauten, vermutlich sind viele Bauernfamilien auch sehr verunsichert», sagt LKG-Geschäftsführer Bruno Inauen und weiter: «Wir haben jedoch zwei Gesuche aufgrund von negativen PFAS-Testresultaten für Bodenkäufe nicht unterstützt.» Bodenkäufe seien zurzeit aber ohnehin sistiert.
Noch offen seien Massnahmen bei Gesuchen für die Lagerung und Verarbeitung von Gemüse in den sogenannten Risikogebieten. Starthilfen gewährt die Kreditgenossenschaft bisher weiterhin. «Wir vertreten die Haltung, dass es im Falle einer Betriebsumstellung nicht relevant ist, ob der bisherige Bewirtschafter oder der neue Bewirtschafter von PFAS betroffen ist. Deshalb haben wir entschieden, die Starthilfedarlehen trotzdem zu gewähren. Wir empfehlen dem Übernehmer aber, sich aufgrund der Risiken die Übernahme gut zu überlegen», sagt Bruno Inauen.
Das grösste finanzielle Risiko, falls ein Stallgebäude nicht mehr genutzt werden kann, trage der Gesuchsteller selbst, und deshalb werde auch auf die Eigenverantwortung appelliert.
Beprobungs- und Laborkosten übernimmt der Kanton
Im Kanton Thurgau sind auch nicht alle Strukturverbesserungsmassnahmen betroffen. Ein PFAS-Testresultat braucht es aber bei Investitionskrediten für Ställe und Futterlager von Raufutterverzehrern. Gegenüber der Bauernzeitung sagt GLIB-Geschäftsführer Esra Müdespacher: «Damit wollen wir vermeiden, dass sich eine Bauernfamilie auf einem belasteten Standort in eine grosse Investition stürzen würde. Die Folgen wären eine jahrelange Verschuldung in einer ausweglosen Situation.»
Starthilfedarlehen würden weiterhin ausbezahlt. Stand heute sei, dass der Kanton die Kosten für die Laboranalyse der Milchbeprobung übernehme, so Müdespacher abschliessend.
Bei 11 % waren PFAS-Rückstände nachweisbar
Ende März 2026 veröffentlichte auch der Kanton Zürich die Resultate der PFAS-Beprobung von Milch. Dabei zeigte sich, dass bei 11 Prozent der Betriebe PFAS-Rückstände nachweisbar waren. «Wir haben aktuell noch keine konkreten Massnahmen oder Prozessanpassungen bezüglich der Vorgaben für IK-Gesuche beschlossen», sagt Wilfried Kägi, Geschäftsführer der Zürcher landwirtschaftlichen Kreditkasse, und weiter: «Wir haben das Thema aber auf dem Radar.»
Testen von Milch, Tränkewasser und Parzellen
Appenzell Ausser- und Innerrhoden veröffentlichten ebenfalls Ende März das PFAS-Monitoring von Milchproben. «Aber so weit wie der Kanton Thurgau gehen wir nicht, dass wir einen negativen PFAS-Test verlangen», sagt Stefan Müller, Landeshauptmann und Vorsteher des Land- und Forstwirtschaftsdepartements des Kantons Appenzell Innerrhoden. «Jene, die die freiwillige Beprobung der Milch mitgemacht haben, wissen nun, ob ihre Milch mit PFAS kontaminiert ist. Deshalb legen wir den beprobten, aber auch allen anderen Betrieben nahe, vor einem Gesuchsantrag Milch, aber auch Tränkewasser, Parzellen und Futterzukäufe analysieren zu lassen.»
Die Kosten für die Beprobung und für Laboranalysen übernehme der Kanton. Im schwierigsten Fall, wenn beispielsweise alle Parzellen belastet seien, würde ein Antrag auf IK oder Beiträge für einen Stallneubau abgelehnt werden. «Das ist auch so im Bundesrecht vorgesehen, denn die Wirtschaftlichkeit ist langfristig nachzuweisen», so Müller abschliessend.
Auch bei PFAS-Belastung gibt es Starthilfe
Auch in Appenzell Ausserrhoden werden bei Kreditgesuchen zu Ökonomiebauten PFAS-Proben vorausgesetzt. «Sind die Werte unter den geltenden Richt- oder Höchstwerten, kann das Gesuch behandelt werden. Andernfalls müssen weitere Abklärungen gemacht werden, wie die geltenden PFAS-Werte eingehalten werden können», sagt Amtsleiter Lukas Kessler. Die Beprobungskosten würden durch den Kanton getragen. «Die Starthilfe ist auch bei uns ausgenommen», fügt Kessler an.

