Da kommt man ins Überlegen: Auf dem Butter-Mödeli steht «Herkunft EU» und links davon «Produit Suisse», also in der Schweiz hergestellt (siehe Bild unten). Das macht auf den ersten Blick wenig Sinn, denn die viel diskutierten Butterimporte kamen als grosse Butterblöcke in die Schweiz und nicht als Milch, die dann im Inland verarbeitet worden ist. Zählt das Zerkleinern von Butterblöcken in Mödeli als «genügende Be- oder Verarbeitung», wie es die Lebensmittelverordnung für die Definition des Produktionslands angibt?

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Auf dieser Kochbutter mit Butter aus der EU wurde die Schweiz fälschlicherweise als Produktionsland angegeben. (Bild Migros)

Das verneint das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV auf Anfrage der BauernZeitung. Es sei möglich, dass es sich um eine Verpackung aus der Zeit vor den Butterimporten handelt. Ähnlich tönt es beim Zürcher Kantonslabor. Laut der Migros müsste es korrekterweise heissen: Butter (Herkunft EU),  modelliert in der Schweiz (siehe Titelbild). In jedem Fall biete die Migros Alternativen aus Schweizer Butter an, betont die Medienstelle dazu.

Herkunft muss nicht immer auf die Verpackung

Der Fall zeigt, wie kompliziert Deklarationsvorschriften in der Praxis sein können. Tatsächlich muss das Herkunftsland, woher also die Zutaten eines Produktes stammen, nicht in jedem Fall auf der Verpackung angegeben werden. Obligatorisch ist
es nur dann, wenn die Gefahr einer Konsumenten-Täuschung besteht (z. B. bei einer Tomatensauce «all'Italia» aus französischen Tomaten).  Bei mengenmässig wichtigen Zutaten (ab 20 Prozent Massenanteil bei tierischen und 50 Prozent bei den übrigen Zutaten) muss die Herkunft zwingend deklariert werden.

 

Wann kommt etwas aus der Schweiz?

Im Allgemeinen können laut dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Produzentinnen oder Dienstleister die Herkunftsangabe «Schweiz» ohne Bewilligung verwenden.  Die gesetzlichen Vorgaben müssen aber eingehalten werden, und die Herkunftskriterien unterscheiden sich je nach Produkt:

Naturprodukt: Für Früchte und Gemüse ist der Ernte-Ort entscheidend, bei Fleisch der Ort, wo das Zuchttier den grössten Teil seines Lebens verbracht hat oder Fisch und Wild gejagt bzw. gefangen worden ist. Tierische Erzeugnisse wie Eier oder Milch stammen aus der Schweiz, wenn die Tiere hier gehalten werden.

Lebensmittel: Mindestens 80 Prozent des Gewichts der verwendeten Rohstoffe (soweit sie in der Schweiz existieren) müssen laut Gesetz von hier stammen. Zusätzlich muss die Tätigkeit, die dem Produkt die wesentlichen Eigenschaften verleiht, in der Schweiz erfolgen.

Obiges gilt nur für das Schweizerkreuz. Das Schweizer Wappen ist ein geschütztes, öffentliches Zeichen und darf nur vom Gemeinwesen verwendet werden.

[IMG 3]Schweizer KreuzBei Erfüllung der gesetzlichen Kriterien ohne Bewilligung verwendbar. 
[IMG 4]Schweizer WappenZeichen der Eidgenossenschaft und «Ausdruck der staatlichen Macht und Würde», geschütztes öffentliches Zeichen. Darf nur vom Gemeinwesen verwendet werden.

Mit wenigen Ausnahmen obligatorisch ist die Angabe des Produktionslandes für vorverpackte Lebensmittel, wo also das Lebensmittel «vollständig hergestellt wurde oder wesentliche Verarbeitungsschritte erfolgt sind», so das BLV. Bei einer eindeutigen Bezeichnung wie z. B. Glarner Ziger ist diese Angabe  aber  nicht zwingend zu machen.

Code führt online zum Verarbeiter

Bei einigen tierischen Lebensmitteln wie z. B. einem Joghurt oder Schnitzel muss derjenige Betrieb, der es zuletzt bearbeitet oder verpackt hat, angegeben sein. Dieses sogenannte Identitätskennzeichen besteht aus Buchstaben und Zahlen. Beginnt der Code mit «CH», kann man ihn auf einer Website des BLV übersetzen lassen. So führt das Identitätskennzeichen auf dem Butter-Mödeli im Bild (CH-2409) zur Cremo S. A..

Weitere praktische Informationen zu den Angaben auf Lebensmittel-Verpackungen finden Sie beim BLV.  

 

Das garantiert  Suisse Garantie

Suisse Garantie gehört Agro-Marketing Suisse und ist eine Garantiemarke. somit ist sie allen Marktteilnehmern zugänglich, die ihr Reglement erfüllen. Sie steht für die kontrollierte Herkunft Schweiz, damit gekennzeichnete Produkte müssen aus der Schweiz stammen oder hier verarbeitet werden. Die Kriterien dafür:

  • Produkte aus der Schweiz
  • Verarbeitet in der Schweiz
  • Von Betrieben, die den
    ÖLN oder vergleichbar
    anspruchsvolle Kriterien erfüllen
  • Ohne Gentechnik (weder Gentech-Tiere noch
    -Kulturen oder -Futter)
  • Physische Trennung von anderen Zutaten oder Produkten in den Betrieben
  • Dokumentation der Zu-
    und Verkäufe von Suisse-
    Garantie-Ware
  • Eingeschränkte Verwendung von Zusatzstoffen
  • Qualitätskontrollen

Zur Schweiz zählen hier auch Liechtenstein, weitere Zollanschlussgebiete, die Freizone Genf und Flächen Schweizer Höfe in der Grenzzone. Bei zusammengesetzten Produkten müssen 90 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten und die Hauptzutat die obigen Kriterien erfüllen.

Weitere Informationen zu Suisse Garantie finden Sie auf der Website von Agro Marketing Suisse. 

 

Marke ist nicht gleich Label

«Label» ist ein Überbegriff für Zeichen, die für einen bestimmten Managementtyp
(z. B. biologische Bewirtschaftung) abgegeben werden. Der Labelinhaber ist eine Trägerschaft (Firmen, Organisationen, Vereine oder auch Staaten), die das Label erfindet und besitzt. Die Trägerschaft legt auch die Kriterien für ihr Label fest und vergibt Lizenzen dafür.

Im Gegensatz dazu gehört eine Marke einem Unternehmen, das damit seine eigene Ware von jener anderer abhebt. Nur der Markeninhaber allein darf das Zeichen verwenden und kann es anderen verbieten, etwas Ähnliches aufzudrucken. Er kann das Recht der Markenverwendung z. B. durch Lizenzen oder Verkauf weitergeben. Beispiele für Marken sind Fendt, Alnatura, Suisse Garantie oder Natura-Beef, Bio Suisse, IP-Suisse und AOP/IGP sind Labels.

Wofür welches Label oder welche Marke steht, verrät labelinfo.ch. Die Website verwendet dem Begriff «Label» der Einfachheit halber auch für Marken.