Keine Verschiebung des Schleppschlauch-Obligatoriums im Kanton Luzern

Der jüngste Entscheid des Bundesrates zur Verschiebung des Schleppschlauch-Obilgatoriums auf 2024 freut die Bauern in vielen Kantonen, nicht aber in Luzern. Das Obligatorium auf 2022 bleibt bestehen, bestätigt der Kanton.

Am 3. November 2021 verabschiedete der Bundesrat im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2021 17 Verordnungen. Darunter auch die Verschiebung des Schleppschlauch-Obligatoriums auf 2024, was bei vielen Bauern Erleichterung auslöste. Nicht so ist das im Kanton Luzern.

Andere Rechtsgrundlage

Hier gilt nämlich das Obligatorium auf 2022. Das bestätigt Thomas Meyer, Leiter Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) auf Anfrage der BauernZeitung. Rechtsgrundlage ist der vom Regierungsrat schon 2020 wegen der hohen Tierintensität verabschiedete Massnahmenplan Ammoniak, welcher das Obligatorium auf 2022 vorsieht. Und zwar unabhängig der nun vom Bund verschobenen Bestimmung in der Luftreinhalteverordnung (LRV). Meyer betont aber, dass aufgrund des Entscheids des Bundesrates das Nichteinhalten der Schleppschlauchpflicht im Jahr 2022 zu keinen strafrechtlichen Konsequenzen oder Bussen nach LRV führe.

Er habe schon am Abend des 3. Novembers viele Reaktionen von erzürnten Bauern wegen des Luzerner Alleingangs bekommen, sagt Markus Kretz, Präsident Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV).

Bessere Kommunikation

«Die Enttäuschung beim LBV ist gross, zumal wir uns intensiv für eine Aufschiebung und gegen den Alleingang eingesetzt haben.» Man erwarte nun das nötige Augenmass beim Vollzug und eine rasche Kommunika­tion vonseiten Lawa zu den konkreten Bedingungen für Ausnahmebewilligungen.

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