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Schnellere Zulassung: Die Parlamentarische Initiative Bregy ist angenommen – was heisst das für den Pflanzenschutz in der Schweiz?

Der Walliser Nationalrat Philipp Matthias Bregy will «modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen». Sein Vorstoss hat es durchs Parlament geschafft – inklusive des Begriffs «Produkte» statt nur «Wirkstoffe», deren Zulassung automatisch übernommen werden soll.

«Die Schweiz soll die EU-Zulassung neuer Wirkstoffe und die Zulassung von EU-Ländern der Produkte anerkennen», forderte Philipp Matthias Bregy (Mitte, VS), als er seine Parlamentarische Initiative (Pa. Iv.) einreichte. Das war im Sommer 2022. Seither hat der Bundesrat die Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) umgesetzt, die Ende 2025 in Kraft getreten ist. Damit übernimmt die Schweiz Zulassungen und Verbote von Wirkstoffen durch die EU. Ausserdem gilt für Pflanzenschutzmittel (fertige Produkte), die in EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, ein vereinfachtes Verfahren.

Streit um Formulierung und Ergänzung zu Notfallzulassungen

Aus Sicht des Bundesrats war die Totalrevision der PSMV ausreichend, um den Forderungen von Philipp Matthias Bregy Rechnung zu tragen. Mit den Bilateralen III sei zudem die Einbindung der Schweiz in das europäische System für die Inverkehrbringung von PSM vorgesehen, schrieb er in seiner ablehnenden Stellungnahme zu diesem Vorstoss.

Da die EU selbst keine Produkte, sondern nur Wirkstoffe bewilligt, kam es zum Streit über die Formulierung für den geänderten Artikel des Landwirtschaftsgesetzes. Ausserdem brachte die Nationalratskommission die Ergänzung ein, auch Notfallzulassungen automatisch zu übernehmen.

«Rechtstechnisch fragwürdig, aber keine negativen Konsequenzen»

Vier Jahre nach ihrer Einreichung wurde die Pa. Iv. Bregy am 8. Juni 2026 fertig beraten. Bis zuletzt zu reden gab der Begriff «Produkte» im Gesetzestext. In der letzten Debatte im Ständerat erinnerte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an das erwähnte zweistufige Verfahren in der EU, bei dem die Europäische Kommission Wirkstoffe genehmigt und die einzelnen Mitgliedstaaten die PSM. «Der Gesetzesartikel, wie er in der Initiative vorgesehen ist, betrifft ausschliesslich die erste Stufe», so die Bundesrätin. Es gehe also nicht um die Zulassung von PSM und es wäre ihrer Meinung nach korrekter gewesen, nur von «Wirkstoffen» zu schreiben. «Auch wenn diese Formulierung aus rechtstechnischer Sicht fragwürdig ist, hat sie keine negativen rechtlichen Konsequenzen», ergänzte sie. Daher erhebe der Bundesrat keine Einwände mehr dagegen.

Ein Vorgehen wie in keinem anderen Land Europas

Während landwirtschafts- und wirtschaftsnahe Kreise den Vorstoss seit Beginn befürwortet haben, warnten Umweltschutzorganisationen vor den Folgen. Für Pro Natura, WWF und Bird Life bedeutet die Annahme der Pa. Iv. Bregy die Aufgabe eines Teils der regulatorischen Selbstbestimmung der Schweiz. «Pestizide, die in der EU zugelassen sind, sollen künftig grundsätzlich auch hierzulande übernommen werden», argumentieren sie in einer gemeinsamen Mitteilung nach der letzten Debatte in der Kleinen Kammer. Besonders problematisch sei die automatische Übernahme von Notfallzulassungen. Das praktiziere kein anderes Land Europas. Leichtfertig würden zentrale Schutzstandards geschwächt. «Statt auf hochgiftige Dinosaurier-Pestizide soll die Schweizer Landwirtschaft auf biologische PSM mit geringem Risiko und robuste Sorten setzen», finden die Umweltverbände. Mit dieser Vorlage habe man eine Chance verpasst, die Landwirtschaft nachhaltiger auszurichten.

«Da müssen Sie keine Angst haben»

«Es gibt keinen Automatismus», versicherte hingegen Martin Hübscher (SVP, ZH) während der Debatte im Nationalrat Anfang Juni 2026. Es brauche in jedem Fall eine Firma in der Schweiz, die dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) einen Antrag auf Zulassung stelle. «Automatisch kommen keine PSM aus dem Ausland auf ein Feld, da müssen Sie keine Angst haben.» Hübscher verwies zusätzlich auf andere Berechnungsweisen und Zulassungsvorschriften in der Schweiz im Vergleich zum Ausland. Weiter erinnerte er an das Schadschwellenprinzip im ÖLN, das System mit Sonderbewilligungen und verschärfte Vorschriften, etwa zu Abdrift und Abschwemmung oder die neue Pflicht zur Weiterbildung im Pflanzenschutz.

Die Umsetzung der Pa. Iv. Bregy auf Verordnungsebene ist nun Aufgabe des Bundesrats.

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