Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Laut Agristat-Futtermittelbilanz 2024 stammen beim Futter für Schweizer Schweine und Hühner gerade 39,6 Prozent aus dem Inland, gemessen in Trockensubstanz. Beim Protein ist die Lage noch deutlicher: Nur 27 Prozent des Rohproteins im Monogastrierfutter kommen aus der Schweiz. Fast drei von vier Tonnen Eiweiss werden importiert.
Die Zahlen basieren auf Schätzungen aus der Agristat-Futtermittelbilanz; die Werte der Jahre 2023 und 2024 gelten als provisorisch. Und der Trend geht nach unten: 2022 lag der Inlandanteil beim Protein noch bei 29,4 Prozent, 2023 bei 27,5 Prozent, 2024 bei 27,1 Prozent.
Dass diese Abhängigkeit ein Risiko für die Ernährungssicherheit darstellt, hat Nadja El Benni, Geschäftsleitungsmitglied von Agroscope, bereits 2023 an der Fachkonferenz Brennpunkt Nahrung festgehalten. Damals bezifferte sie den Importanteil beim Kraftfutter insgesamt auf 63 Prozent und verwies auf einen Anstieg der Futtermittelimporte in Trockensubstanz von 85 Prozent zwischen 2001 und 2021.
Ihre Schlussfolgerung war unmissverständlich: Die Ernährungssicherheit der Schweiz sei langfristig nicht gewährleistet, weil die Zunahme an Importen die Abhängigkeit des Landes erhöhe.
Keine Definition, kein Richtwert
Drei Jahre später hat sich an der Datenlage nichts Grundsätzliches geändert. Die BauernZeitung hat deshalb beim Bundesamt für Landwirtschaft nachgefragt, was der Verfassungsauftrag zur standortangepassten Produktion gemäss Art. 104a für diese Importabhängigkeit konkret bedeutet.
Die Antwort ist klar in ihrer Unklarheit: Das BLW verfügt über keine abschliessende operative Definition des Begriffs. Einen maximalen oder Richtwert für den Anteil importierter Futtermittel gibt es ebenfalls nicht.
Stattdessen verweist das BLW auf das «Zukunftsbild» aus dem Bundesratsbericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Dieses halte für Monogastrier fest, dass die Veredlungsproduktion auf Nebenprodukten der Lebensmittelherstellung und auf Futtermitteln aus nachhaltiger Produktion basieren soll. Ausdrücklich fügt das BLW an: Importfuttermittel werden dabei nicht ausgeschlossen.
Was steht in der Verfassung – und was folgt daraus?
Artikel 104a der Bundesverfassung, der 2017 in Kraft trat, verpflichtet den Bund, die Voraussetzungen für eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion zu schaffen. Landwirtschaftliche Direktzahlungen sind seither an diese Bedingung geknüpft. Was «standortangepasst» konkret bedeutet, hat der Gesetzgeber bewusst offengelassen – die Auslegung obliegt dem Bund. Für die Tierzucht schreibt das Landwirtschaftsgesetz vor, dass Zuchtprogramme, die mit Bundesgeldern unterstützt werden, Aspekte wie Wirtschaftlichkeit, Ressourceneffizienz, Tiergesundheit und Tierwohl «angemessen berücksichtigen» müssen. Wer prüft, ob das der Fall ist, und welche Konsequenzen drohen, wenn ein Programm diese Anforderung nicht erfüllt, ist gesetzlich nicht geregelt. In der Praxis bedeutet das: Solange ein Zuchtprogramm diese Aspekte irgendwie aufführt, genügt es formal den Anforderungen – unabhängig davon, wie stark beispielsweise die Hochleistungszucht den Kraftfutterbedarf treibt.
Soll in der AP30+ konkretisiert werden
Ob ein Inlandanteil von 27 Prozent beim Protein mit dem Verfassungsauftrag vereinbar ist, bleibt damit offen. Das BLW schreibt, Art. 104a schaffe den Rahmen für agrarpolitische Bestimmungen in Gesetzen und Verordnungen, und mit den Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik im Rahmen der AP30+ werde der Bundesrat konkrete Vorschläge unterbreiten. Die Vernehmlassung soll im Herbst 2026 eröffnet werden.
Weniger Gras, mehr Kraftfutter
Beim Rindviehsektor kommt ein zweiter Widerspruch hinzu: Wer heute Biodiversitätsbeiträge erhält, bewirtschaftet seine Wiesen extensiver: weniger Schnitte, weniger Düngung, weniger Ertrag pro Hektare. Das ist agrarpolitisch gewollt. Die Folge: Laut Agristat ist die Naturwiesenproduktion seit 1990 um 22 Prozent eingebrochen, obwohl die Fläche nur um 7,5 Prozent abgenommen hat.
Gleichzeitig braucht eine Hochleistungskuh mit 7000 Kilogramm Jahresleistung deutlich mehr Kraftfutter als eine mit 5000 – die Milchleistung ist im selben Zeitraum um rund 40 Prozent gestiegen. Weniger Gras vom eigenen Betrieb, mehr Kraftfutter aus dem Ausland: Die Agrarpolitik fördert beide Entwicklungen gleichzeitig, ohne den Zusammenhang zu thematisieren.
BLW bleibt unkonkret
Das BLW sieht darin keinen Widerspruch. Mit einer kohärenten Agrarpolitik solle gemäss Zukunftsbild eine Wiederkäuerproduktion gefördert werden, die grundsätzlich auf der Nutzung des Dauergrünlands und der Verwertung von Nebenprodukten der Lebensmittelherstellung basiere. Es brauche dazu weder mehr extensive Flächen noch mehr Zucht auf Hochleistung. Was das für die laufende Zuchtentwicklung bedeutet, lässt das BLW offen.
Zur Frage, ob Hochleistungszucht im Milchviehsektor mit dem Verfassungsauftrag vereinbar sei, verweist das BLW auf die Direktzahlungsförderung der graslandbasierten Produktion und auf die Bedingung, dass Tierzuchtprogramme Aspekte wie Ressourceneffizienz, Tiergesundheit und Tierwohl «angemessen berücksichtigen» müssen. Was «angemessen» dabei konkret heisst, definiert das BLW nicht.
Mercosur wartet nicht auf den Herbst
Die laufenden EFTA-Mercosur-Verhandlungen versprechen unter anderem günstigere Rohstoffe für die Futtermittelindustrie. Was das für einen Monogastriensektor bedeutet, dessen Inlandanteil beim Protein bereits heute bei 27 Prozent liegt und von Jahr zu Jahr sinkt, beantwortet das BLW nicht. Es verweist auf den Herbst.
Importabhängigkeit wächst – auch bei Energie
Nicht nur beim Protein, auch bei den Energieträgern im Futter wächst die Schweizer Abhängigkeit vom Ausland. Laut der Futtermittelbilanz des Bundesamts für Landwirtschaft haben sich die Futtermaisimporte zwischen 2014 und 2024 beinahe verdoppelt (+99%). Beim Futterweizen stammen inzwischen 83 Prozent aus dem Ausland, beim Futtermais 58 Prozent. Einzig bei der Futtergerste ist die Entwicklung gegenläufig: Der Import ist im selben Zeitraum um 8 Prozent zurückgegangen, 68 Prozent der vermarkteten Menge stammen aus dem Inland. Ähnliches Bild bei den eiweissreichen Futtermitteln: Der Import von Rapsschroten und -kuchen ist zwischen 2014 und 2024 um 87 Prozent gestiegen. Sojaschrot bleibt mengenmässig die wichtigste Eiweissquelle – mit über 235 000 Tonnen im Jahr 2024 –, der Importtrend ist hier jedoch leicht rückläufig (-9%). Die Herkunft konzentriert sich zunehmend auf wenige europäische Länder, vor allem Deutschland und Frankreich. Die Importpreise verliefen über das Jahrzehnt weitgehend stabil – bis der russische Angriff auf die Ukraine 2022 kurzzeitig für Turbulenzen sorgte. Seither sind die Preise wieder gesunken. Das beruhigt die Kalkulation, löst aber die strukturelle Frage nicht: Wie viel Importfutter verträgt eine Produktion, die die Verfassung als «standortangepasst» bezeichnet?

