Sie sind steil und unwegsam. Ihre Bewirtschaftung ist zeitaufwändig, fordert Schweiss und erbringt wenig ertrag. Die Rede ist von steilen Biodiversitätsflächen. Oft grenzen sie unmittelbar an Wälder, was auch der Grund ist, dass sie verwachsen. Erst sind es einige Dornen, kleine Büsche und Sträucher. Doch schon bald wird aus der einstigen Wiese, die blumen-, kräuter- und gräserreich war, Wald. Und so geht der Landwirtschaft und auch der Natur jedes Jahr wertvolle Fläche verloren.

Pflege ist aufwendig

Doch was sind die Gründe dafür? Zwischen 2005 und 2017 hat die Fläche der Naturwiesen im Kanton Basel-Landschaft um 554 Hektaren abgenommen. Gleichzeitig nahm der Privatwald um 389 Hektaren zu. Der Wald wächst also immer mehr in die extensiven Wiesen und Weiden hinein, die zwar nicht sehr produktiv sind, aber einen hohen ökologischen Wert aufweisen.

Diese Wiesen zu pflegen nimmt viel Zeit in Anspruch. Früher standen einem Landwirtschaftsbetrieb für die Pflegemassnahmen solcher Standorte viele Arbeitskräfte zur Verfügung. Heute ist der Betriebsleiter oft allein. Die fehlende Zeit ist der Hauptgrund, weshalb die Bewirtschaftung solcher Flächen aufgegeben wird. Mit dem bekannten Problem: das Kulturland nimmt ab, der Wald wächst.

Natur verliert, der Bauer auch

Am Ebenrain, dem Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung haben sich interessierte Landwirte und weitere Fachpersonen getroffen, um im Rebberg Rain Sissach zu begutachten, welche Maschinen nötig sind, um solche Flächen effizient und nachhaltig zu bewirtschaften. Begleitet wurde die Gruppe dabei von Urs Chrétien, Pro Natura Baselland. Für ihn ist klar: Diese Biodiversitäts- und Grenzertragsflächen müssen bewirtschaftet werden, sollen sie für die Natur von Nutzen sein. Mit dem Verwalden verliert der Bauer nicht nur landwirtschaftliche Nutzfläche, sondern die Natur auch ökologisch wertvolle Standorte.

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Der Kanton Basel Landschaft unterstützt nun die Bewirtschaftung dieser Flächen mit finanziellen Mitteln (siehe Kasten).

 

Biodiversitätsschonende Hang-Mähmaschine: Bedingungen für kantonale Beiträge

Rechtsgrundlage:  Entscheid Ebenrain vom 5. Februar 2019

  1. Der Beitrag an den Kauf einer einachsigen Hang-Mähmaschine inkl. Anbaugeräte für die Futterernte beträgt maximal 25 % der Materialkosten, jedoch höchstens CHF 8'000.-- pro Gerät.
  2. Die Beteiligten verpflichten sich, die Maschine während mindestens sechs Jahren auf ihren
    Betrieben und bei Dritten einzusetzen. Andernfalls ist der Kantonsbeitrag ganz oder teilweise zurückzuerstatten.
  3. Der Eigentümer/die Eigentümerin bietet die Maschine auf der Homepage www.hang-bl.ch
    weiteren interessierten Landwirten der Umgebung zur Nutzung gegen einen angemessenen Mietzins zur Verfügung.
  4. Gesuche sind an Ebenrain, Direktzahlungen, Ebenrainweg 27 in 4450 Sissach, zu richten.
    Das Gesuch muss folgende Angaben enthalten:
  • Personalien der Beteiligten
  • Angaben zu den Biodiversitätsförderflächen, auf denen der Mäher eingesetzt wird
  • Offerte für den Mäher
  1. Der Kauf der Maschine darf nur mit Zustimmung des Ebenrains getätigt werden. Erfolgt der Kauf ohne vorgängige Zustimmung, wird kein Beitrag ausbezahlt.
  2. Der Ebenrain behält sich vor, den Einsatz auf den Betrieben oder im Felde zu kontrollieren.
  3. Folgende Mäher oder gleichwertige Modelle werden unterstützt:
  • Rapid Rex / Reform RM7
  • Rapid Swiss / Reform RM8
  • Rapid Monta 141 / Reform RM16.14
  • Rapid Monta 161 / Reform RM16.16
  • Brielmaier 14 kW / 19 PS Einspritzer
  • Brielmaier 19,5 kW / 26,5 PS Einspritzer
  • Aebi CC 110
  • Aebi CC 36
  • Aebi CC 66
  • Köppl Bergtalent BT-2
  • Köppl Atra
  • Köppl Gekko
  • Ibex-G2
  • Ibex 28

alle inklusive Mähbalken und Anbaugeräte zur Futterernte (Eingraser, Bandheuer, Heuschieber, Heumax, Multi-Twister etc.)

Beim Ebenrain ist zuständig:

Benno Niederberger, Direktzahlungen, Tel. 061 552 60 46