Am 15. Dezember ist die Verwirkfrist für Gesuche um Zulagen für Käse. Betroffen sind Käsereien, Direktvermarkter von Käse und Alpbetriebe mit Käseproduktion, wie die TSM Treuhand GmbH mitteilt.

Sämtliche Gesuche für die Periode vom November 2018 bis Oktober 2019 seien deshalb bis am 15. Dezember einzureichen (es gilt das Datum des Poststempels). Für später eingereichte Gesuche können laut TSM Treuhand keine Zulagen mehr ausgezahlt werden.

 

Telefonische Auskünfte erteilt die TSM unter Tel. 058 101 80 00.