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Erhöhte Nervosität in der Branche: Welche Zukunft für die Verkäsungszulage?

Der Käsemarkt befindet sich im Krebsgang und die Branche sorgt sich um das wichtigste Stützungsinstrument, die Verkäsungszulage. Diskussionen gibt es u. a. um den Auszahlungsmodus. Die grossen Akteure wollen keine Direktauszahlung, aber ein neues Gerichtsurteil könnte den Entscheid beeinflussen.

Die Verkäsungszulage (VKZ) ist ein wichtiger Eckpfeiler für die Stabilität des Käsemarkts. Die knapp 300 Millionen Franken, die der Bund alljährlich investiert, um die Konkurrenzfähigkeit des wichtigsten landwirtschaftlichen Exportprodukts zu sichern, sind aufgrund ihrer Bedeutung ein besonders sensibles Thema in der Käsebranche. Immer dann, wenn die Politik zu schrauben beabsichtigt, herrscht Alarmstimmung bei den Akteuren.

Idee schon 2020 lanciert

Diese Woche befasste sich die Wirtschaftskommission des Ständerats als Teil der Diskussion über die geschrumpfte Version von Agrarpolitik 2022+ (AP 22+) auch mit der VKZ, was zu erhöhter Nervosität führte. Hintergrund ist die Auseinandersetzung um den Auszahlungsmodus. Seit ihrer Einführung im Jahr 2007 wird die VKZ via die Verarbeiter ausbezahlt. Diese Praxis möchte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Rahmen des Verordnungspakets zur verkleinerten AP 22+ anpassen. Erstmals war die Idee mit dem Verordnungspaket 2020 lanciert worden, scheiterte damals aber am Widerstand der grossen Branchenverbände SMP, Fromarte und VMI sowie der Branchenorganisation Milch (BOM).

Gebranntes Kind BLW

Nun ist das Projekt mit AP 22+ erneut auf der Bildfläche erschienen. Das Insistieren des BLW ist auf schlechte Erfahrungen mit dem aktuellen Auszahlungsmodus zurückzuführen. 2018 sah sich das BLW aufgrund eines Bundesgerichtsurteils gezwungen, die VKZ ein zweites Mal zu bezahlen, nachdem diese von der konkursiten Käserei Wick im Kanton St. Gallen nicht bis zu den Produzenten gelangt waren. Aufgrund dieser Erfahrungen möchte das BLW künftig eine Direktauszahlung der VKZ. Dabei wird es von oppositionellen Produzenten-Gruppierungen wie Big-M und Uniterre sowie diversen Vorstössen im Parlament unterstützt.

Neues Gerichtsurteil

Ein neues Gerichtsurteil wird diesem Ansinnen möglicherweise noch Auftrieb verleihen. Vor wenigen Tagen hat das Bezirksgericht Broye FR eine Klage des ehemaligen Milchproduzenten Maurus Gerber gutgeheissen. Der Elsa-Direktlieferant forderte auf dem gerichtlichen Weg einen Teil der VKZ ein, die nicht bis zu ihm gelangt waren. Derzeit ist noch offen, ob Elsa das Urteil weiterziehen wird.

Das Ergebnis der WAK-S-Verhandlungen in Sachen VKZ von dieser Woche ist noch nicht öffentlich gemacht worden. Dem Vernehmen nach wurde aber eine Variante verabschiedet, welche dem Bundesrat Spielraum lässt, um die Auszahlung zu belassen, wie sie ist, oder neu direkt auszahlen zu lassen. Somit besteht noch Hoffnung für die grossen Branchenverbände, die in der Vernehmlassung für den Status Quo gekämpft hatten.

Erhöhte Nervosität in der Branche: Welche Zukunft für die Verkäsungszulage?
Die Entwicklung der Käseproduktion in den ersten acht Monaten des Jahres. Die zu Käse verarbeitete Milch hat gegenüber der Vorjahresperiode um 1,9 Prozent abgenommen.

Ein heikler Moment

Die Diskussion trifft die Käsebranche in einem heiklen Moment. Sie befindet sich derzeit nach zwei Boomjahren in einer unsicheren Situation. Die Exporte und mit etwas Verzögerung die Produktion sind rückläufig, wie die neusten Zahlen der TSM Treuhand zeigen (s. Grafik). Unklar ist, ob es sich bei der aktuellen Marktentwicklung «nur» um eine Rückkehr zur Lage vor Corona handelt oder ob der Markt tatsächlich nachhaltige Abwärtstendenz zeigt.

Im Moment erschweren der starke Franken und die globale Inflation die Attraktivität des hochpreisigen Schweizer Käses auf ausländischen Märkten. Zu allem Überfluss drohen aufgrund des Spardrucks auch grundsätzliche Diskussionen um die mittel- und längerfristige Finanzierbarkeit der VKZ.

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