Keine neuen Regeln bei der Verkäsungszulage und für BTS

Der Ständerat erteilt der Idee einer fettabgestuften Verkäsungszulage und deren Koppelung an einen Mindestpreis eine Absage. Auch ein Anliegen von SAV-Präsident Erich von Siebenthal findet kein Gehör.

Zur Ablehnung der Motion aus der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) gab es im Ständerat keine Opposition. Vorgeschlagen war einerseits, die Verkäsungszulage künftig nur noch Milchverarbeitern zu gewähren, die einen Mindestpreis für die Milch auszahlen. Zweitens sollte die Zulage nach dem Fettgehalt des produzierten Käses abgestuft werden, womit die kleine im Gegensatz zur grossen Kammer nicht einverstanden war. Die Motion ist nach Angaben der Nachrichtenagentur Keystone-SDA damit vom Tisch.

Schon genug Lockerungen bei BTS

Wie der Bundesrat und auch die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) sagt die kleine Kammer Nein zu einer Anpassung der Teilnahmebedingungen für BTS. Erich von Siebenthal (SVP/BE) hatte gefordert, eine Änderung zugunsten der Vorweide vorzunehmen, auf der Tiere vor dem Wechsel auf den Sömmerungsbetrieb und nach Verlassen des Talbetriebs gehalten werden. In letzter Zeit seien die BTS-Bestimmungen bereits mehrmals zugunsten von Sömmerungsbetrieben gelockert worden, so die Begründung. Auch dieser Vorstoss ist somit vom Tisch.

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