Biolandwirt Dani Böhler aus Mellikon im Kanton Aargau bewirtschaftet rund 15 ha Ackerfläche, knapp 11 ha davon sind offene Ackerflächen mit je 1,8 ha Waldstaudenroggen, Dinkel, Speisehafer, Speisekürbissen und Mischkultur Eiweisserbsen/Gerste. Der Grünlandanteil beträgt etwa 25 %. Wo immer möglich, versucht Böhler nach Dinkel und Speisehafer – je nach Futterbedarf – entweder eine Gründüngung oder ein Zwischenfutter anzulegen. Der Waldstaudenroggen wird mit Untersaat angebaut. Auch bei seinen Speisekürbissen folgt nach früher Ernte eine Gründüngung. Wird ein zu hoher Beikrautdruck festgestellt, wird anstelle der Mischkultur die Kunstwiese ein drittes Jahr stehen gelassen.

Um zu prüfen, ob eine Anmeldung für die neuen Produktionssystembeiträge für ihn in Frage käme, hat er die «angemessene Bodenbedeckung auf offener Ackerfläche» für seinen Betrieb durchgespielt. Er kommt zum Fazit, dass eine Teilnahme für ihn nicht möglich ist.

Hat nur eine Gemüsekultur

Konservierende LandwirtschaftGedeckter Boden geht auch mit Gemüse und hat sich bewährtMittwoch, 6. April 2022 Um die Anforderungen zu erfüllen, dürfen Zwischenkulturen (Gründüngungen/Zwischenfutter), die nach Hauptkulturen mit Ernte vor dem 30. September angesät werden, nicht vor dem 15. Februar umgebrochen werden. Sind auf Parzellen mit schweren Böden Speisekürbisse vorgesehen, macht Dani Böhler eine Pflugfurche Ende Januar, um die Frostgare auszunutzen. «Dies ist ein Kompromiss für die Bodenbearbeitung im Frühjahr, um mit Geräten ohne Zapfwellenantrieb die Bodenbearbeitung vorzunehmen. Bei Hauptkulturen, die nach dem 30. September geerntet werden, wie z. B. Kunstwiese, wäre eine Pflugfurche vor dem 15. Februar möglich. D. h., dass eine Umstellung der Fruchtfolge auf den schwereren Böden eine Teilnahme ermöglichen würde», so Böhler.

Auf der Gemüsefläche (Speisekürbisse) gelten zusätzliche Anforderungen. Mindestens 70 % der gesamten Gemüsefläche müssen zu jedem Zeitpunkt während des Jahres bedeckt sein. «Dies ist mit nur einer Gemüsekultur in der Fruchtfolge ohne gestaffelte Saat/Pflanzung gar nicht möglich.» Da die Anforderungen auf der Gemüsefläche bei Böhler nicht erfüllt sind, ist die übrige offene Ackerfläche automatisch nicht beitragsberechtigt. Und die schonende Bodenbearbeitung ist aufgrund der Koppelung mit der Bodenbedeckung ab 2024 ebenfalls nicht beitragsberechtigt.

Hofft auf Anpassungen

Diese Gründüngung hat den Boden über den Winter geschützt. Für den Beitrag zur angemessenen Bedeckung muss sie bis zum 15. Februar stehen bleiben.PSB für BodenschutzSo können Sie von den Beiträgen für angemessene Bedeckung und schonende Bodenbearbeitung profitierenSamstag, 11. Februar 2023 Böhler hofft nun, dass es noch mögliche Anpassungen der DZV geben wird. Denn mit den derzeitigen Anforderungen ist eine Teilnahme für ihn nicht möglich. Zwar könnte er die Fruchtfolge umstellen und einen Kompromiss bei der Winterfurche machen, aber das bringe ihm nichts, da die Anforderungen auf der Gemüsefläche nicht erfüllbar sind. Der Speisekürbisanbau sei für ihn wichtiger als die Beiträge für die Bodenbedeckung. Das System Immergrün wird er weiterhin auf seinem Betrieb verfolgen, auch ohne Beiträge.