Die heutigen Besitzverhältnisse im Toggenburg gehen auf eine lange geschichtliche Entwicklung zurück. Die Klöster als Alpeigentümer verliehen die Alprechte gegen Abgaben an die Bauern. Die Alpnutzer wurden, wenn auch nicht juristisch, durch Gewohnheit faktisch zu Eigentümern der durch sie bewirtschafteten Alpen. [REL 1] Mit der Überarbeitung des Grundbuches, sollen Besitzer von Alpgebäuden nicht mehr im Grundbuch…
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