Im Januar hatte ich erstmals über die Eigentumsverhältnisse von Toggenburger Alpgebäuden berichtet. Auslöser des Streits zwischen Behörden und Alpgebäudebesitzern (rechtlich korrekt wäre Alpgebäudenutzer) war der Erlass einer neuen Verordnung über die selbstständigen Anteilsrechte und das Alp­buch im Kanton St. Gallen durch die Regierung. Änderung hat Mehraufwand für Alpkorporation zur Folge Die alte Verordnung vom…

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