Bis in die Nacht hinein hat der Ständerat am 17. Dezember das Entlastungspaket 27 beraten, eine Massnahme nach der anderen. Die Debatte wurde tags darauf weitergesetzt. Nun steht fest: die Kleine Kammer erteilt den Sparplänen des Bundesrates – was die Landwirtschaft betrifft – weitgehend eine klare Absage.
Votum zum Erhalt der Inlandleistung
Der Bundesrat wollte Zollkontingente künftig grundsätzlich versteigern. Das hätte zusätzliche 127 Millionen Franken pro Jahr in die Bundeskasse gespült. Die Massnahme würde eine Streichung der Inlandleistung bedeuten, warnte Esther Friedli (SVP, SG). Der Fleischmarkt sei in seiner heutigen Form ein fein austariertes System. Erfolgreich empfahl Friedli, hier keine Änderungen vorzunehmen. Ansonsten würde die Landwirtschaft das Mercosur-Abkommen nicht verkraften können.
Esther Friedli war auch Wortführerin bei der Diskussion um die Streichung der Entsorgungsbeiträge. Diese seien wichtig für die Tierseuchenprävention, denn ohne bestehe die Gefahr, dass die TVD nicht mehr gut geführt werde. Eine Mehrheit des Ständerates war für die Beibehaltung der Entsorgungsbeiträge, wodurch dem Bund ein Spareffekt von 48 Millionen Franken jährlich entfällt.
Beihilfen für die Viehwirtschaft bleiben und auch Landschaftsqualitätsbeiträge
Es gab keine Kompromissbereitschaft bei den Beihilfen für die Viehwirtschaft. Damit finanziert der Bund bisher saisonale Marktentlastungsprogramme zur Stützung der Fleisch- und der Eierpreise. Dabei bleibt es, dasselbe gilt für Beihilfen für die Obstverwertung.
Der Bundesrat hätte gerne seinen Anteil an den Landschaftsqualitätsbeiträgen von 90 % auf 50 % gesenkt, um 65 Millionen Franken pro Jahr einzusparen. Das könnte kantonale Ungleichheiten bedeuten, da einige Kantone in die Bresche sprängen und andere nicht, sagte Esther Friedli dazu. «Die Leidtragenden sind dann die Bauernfamilien.» Die Kleine Kammer lässt die Landschaftsqualitätsbeiträge unverändert, sie werden aber voraussichtlich im Rahmen der AP 30+ überarbeitet.
Auch die Mittel für den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) sollen nach Meinung einer Mehrheit der Ständerät(innen) nicht sinken. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) bezeichnet diesen Entscheid in einer Mitteilung als Weihnachtsgeschenk für die Landwirtschaft. «Die Debatte im Ständerat hat gezeigt, wie breit anerkannt der FLS ist und wie bedeutend die Pflege der naturnahen Kulturlandschaften für das Berggebiet, den Tourismus und die Landwirtschaft ist», heisst es in der Mitteilung.
«Projekte von Naturschutz und Landwirtschaft droht das Aus»
Hingegen haben sie sich die Ständerät(innen) für eine Halbierung der Förderbeiträge für die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich entschieden. Und der Bund soll 10 Prozent weniger ausgeben für Verbundaufgaben im Umweltbereich. Gemäss einer Mitteilung der Umweltallianz hatte sich eine breite Front von Verbänden aus Naturschutz, Forst und Landwirtschaft dagegen ausgesprochen. Es gehe um Revitalisierungen, aber auch Projekte zur Prävention von Naturgefahren im Berggebiet oder praxisbezogene Kurse zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel. «Etlichen Projekten von Naturschutz und Landwirtschaft droht das Aus», befürchtet die Umweltallianz und hofft, dass der Nationalrat anders entscheiden wird.
Keine Kürzung bei Käse und Wein
Ein Wermutstropfen in der landwirtschaftlichen Bilanz zur ersten Behandlung des Entlastungspakets ist die Qualitäts- und Absatzförderung. Hier konnte sich der Bundesrat teilweise durchsetzen, es ist eine Kürzung um 3,5 Millionen Franken vorgesehen. Ursprünglich geplant war mehr das Doppelte. «Wenn ich das, was Sie in den letzten 24 Stunden gekürzt haben, Revue passieren lasse, dann war im Landwirtschaftsbereich gar nichts dabei», bemerkte Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat. Der Bundesrat wolle die Absatzförderung vor allem auf jene Produkte konzentrieren, die keinen Zollschutz genössen und die heute im freien Markt operierten. «Das ist der Käse und der Wein», präzisierte die Bundesrätin. Diese beiden wäre demnach nicht von den Kürzungen betroffen.
Es gibt einige unter den 60 Massnahmen im Entlastungspaket, bei denen der Ständerat auf der Linie des Bundesrates blieb. Gespart werden soll etwa durch den Verzicht auf Entschädigungen an Einsatzbetriebe von Zivildienstpflichtigen.
Der Nationalrat ist am Zug
Der Ständerat anerkenne die Sparsamkeit der Landwirtschaft, so das Fazit des SBV. Die Kleine Kammer habe eingesehen, dass der Agrarsektor keine Schuld am Loch in den Bundesfinanzen trage. Der SBV ist erleichtert über die Entscheide, bedauert aber die Kürzung im Bereich der Qualitäts- und Absatzförderung.
2026 wird die Grosse Kammer das Massnahmenpaket diskutieren. «Die Bauernfamilien hoffen, dass der Nationalrat in der kommenden Frühjahrssession hier nochmals eine Korrektur vornimmt», schreibt der SBV zur Qualitäts- und Absatzförderung. Wahrscheinlich wird es im Herbst 2026 ausserdem zu einer Volksabstimmung über das Entlastungspaket kommen.
