2020 trat im Kanton St. Gallen die neue Verordnung über die selbstständigen Anteilsrechte und das Alpbuch in Kraft, wodurch es auch Anpassungen im elektronischen Grundbuch gab. Die Grundbuchämter in den Gemeinden wurden verpflichtet, die Alpbücher zu bereinigen, die Grundstücknummern zu erfassen und die Anteilsrechte festzuhalten, wo das nicht bereits gemacht wurde. [REL 2] Alle Rechnungen an eine Adresse Dies…

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