Bei Nutzgeflügel wie Hühnern oder Truten führt die hochpathogene Form der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) meist zu deutlichen Krankheitszeichen. Anders ist es bei Wasservögeln: Enten oder Gänse erkranken seltener und falls doch, haben sie einen milderen Krankheitsverlauf mit weniger oder gar keinen Symptomen. Wilde Vögel können aber die Erreger weiterverbreiten. So geschehen wahrscheinlich bei einem Fall Anfang 2020 in Deutschland, wo ein Hobbyhalter betroffen war (Unser Artikel «Vogelgrippe in Deutschland nachgewiesen»). 

Oft tödlicher Verlauf

Laut BLV sollte man beim Auftreten folgender Symptome bei Geflügel an eine Vogelgrippe denken:

  • Schwierigkeiten beim Atmen (Atemnot, Niesen, Husten, Augen-/Schnabelausfluss)
  • Rückgang der Legeleistung
  • Eischalen werden dünn oder fehlen ganz
  • Schwellungen  im Kopfbereich (Kopf, Hals, Kamm, Kehllappen) oder an den Beinen
  • Blauverfärbung von Kamm und Kehllappen
  • Störungen des zentralen Nervensystems (abnorme Kopfhaltung, unkoordinierter Gang)
  • Wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall 
  • Lethargisches Verhalten, Apathie
  • Struppiges Gefieder

 

Viele Tiere sterben daran, die Mortalität kann bis 100 Prozent betragen. Als Warnzeichen für die Vogelgrippe gelten auch zahlreiche plötzliche Todesfälle ohne klinische Symptome im Bestand (mehr als 15 Prozent der Herde pro Tag). 

Je nach Virustyp ist der Verlauf sehr unterschiedlich. Die ersten Krankheitszeichen treten meist 1-5 Tage nach der Infektion auf. 

Hier finden Sie ein bebildertes Merkblatt dazu - erstellt vom Bundesamt für Veterinärwesen (2005). 

 

Zwei Formen der Vogelgrippe

Man unterscheidet zwischen einer hochpathogenen und einer niedrigpathogenen Form. Durch Mutationen kann ein Erreger von der niedrig- zur hochpathogenen Form wechseln. Letztere kann Geflügel, Menschen oder auch Schweine infizieren. Die niedrigpathogene Vogelgrippe löst in der Regel nur milde oder wenig spezifische Symptome aus. 

Es gibt unterschiedliche Impfstoffe gegen die Vogelgrippe, ihr Einsatz ist aber in der Schweiz verboten. 

Ausschlussuntersuchung ohne Betriebssperre

Im Sinne der Früherkennung ist es möglich, bei (nicht dringendem) Verdacht auf einen Vogelgrippe-Fall eine Ausschlussuntersuchung durchführen zu lassen. Dazu entnimmt ein Tierarzt oder Pathologe nach Rücksprache mit dem Nationalen Referenzzentrum für Geflügelkrankheiten (NRGK) eine Probe, die im Labor untersucht wird. Der Betrieb wird wegen einer Ausschlussuntersuchung nicht automatisch gesperrt.

Die Idee dahinter ist die, eine Vogelgrippe bei unklaren Bestandesproblemen mit Symptomen, die an diese Seuche erinnern, auszuschliessen. Man folgt dabei der Devise, besser einmal zu viel als zu wenig abzuklären. 

 

Meldepflichtige Tierseuche

Diese Krankheit gilt als hochansteckende Seuche und damit meldepflichtig. Bei einem bestätigten Fall müssen strenge Bekämpfungsmassnahmen getroffen werden. Alle Geflügel auf einem betroffenen Betrieb werden getötet und Schutz- sowie Überwachungszonen eingerichtet. 

Der ganze Schlachtkörper infizierter Tiere ist nicht genusstauglich und muss vernichtet werden. 

Auch Menschen sind betroffen

Durch engen Kontakt mit Geflügel kann es zu einer Zoonose kommen, dass also Menschen mit der Vogelgrippe angesteckt werden. Die ersten Symptome treten meist etwa zwei Wochen nach der Infektion auf und erinnern an eine schwere Grippe.

Fälle von Vogelgrippen bei Menschen kommen laut BLV vor allem in vielen Gegenden Asiens oder in Nordafrika vor, wo man enger mit Geflügel zusammenlebt, als in beispielsweise in Europa.