Bereits seit Anfang November wurde bei mehreren Wildvögeln in der Schweiz das Vogelgrippevirus nachgewiesen.
Die am 21. November bestätigten Fälle im Stadtweiher von Wil (SG) weisen laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) jedoch eine wichtige Besonderheit auf: Die betroffenen Enten und der betroffene Schwan sind keine Zugvögel, sondern leben das ganze Jahr über auf dem Weiher.
Starke Viruszirkulation in Europa
«Diese Situation, die sich von den bisher beobachteten Fällen unterscheidet, tritt zudem zu einem Zeitpunkt auf, in dem das Virus in Europa stark zirkuliert, insbesondere bei wandernden Arten, die sich derzeit in der Schweiz aufhalten», schreibt das BLV in seiner Mitteilung.
Vor diesem Hintergrund weitet das Bundesamt die Präventionsmassnahmen auf die ganze Schweiz aus. Die neue Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.
Diese Massnahmen gelten nun in der gesamten Schweiz
Folgende Massnahmen müssen von Geflügelhaltenden, mit 50 oder mehr Vögeln, umgesetzt werden:
- Der Auslauf des Hausgeflügels muss auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich beschränkt werden. Ist dies nicht möglich, muss sichergestellt werden, dass die Futter- und Wasserstellen so geschützt sind, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind (z. B. mit Netzen oder Überdachungen)
- Kontakt zwischen Vogelarten vermeiden: Hühner, Enten, Gänse getrennt halten.
- Strenge Biosicherheitsmassnahmen umsetzen: Zutritt zu den Ställen beschränken, stalleigene Schuhe und Kleidung tragen, Hände vor dem Betreten der Ställe waschen und desinfizieren, wenn möglich Hygieneschleuse einrichten.
- Unnötige Besuche und Verschiebungen in den Geflügelbeständen auf ein Minimum beschränken.
Programmbeiträge werden weiterhin gewährt
Die Beiträge für die Programme «Besonders tierfreundliche Haltung» und Regelmässiger Auslauf im Freien» werden laut BLV weiterhin gewährt, sofern alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Auch die Kennzeichnung «Freilandhaltung» darf weiterhin verwendet werden.
Geflügelhaltungen, auch kleine Hobbyhaltungen, müssen weiterhin zwingend bei den kantonalen Veterinärbehörden registriert werden.
Einschränkungen für Märkte und Ausstellungen
Für Geflügelmärkte und -ausstellungen sowie andere Ansammlungen von Geflügel gelten während der Geltungsdauer der Verordnung Einschränkungen.
Bei verdächtigen Symptomen sofort Tierarzt informieren
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Tierseuche und meldepflichtig. Um einen möglichen Ausbruch in einer Geflügelhaltung zu erkennen und eine Weiterverbreitung zu verhindern, müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere aufmerksam beobachten. Bei verdächtigen Symptomen gilt es unverzüglich den Tierarzt zu informieren.
Hinweise auf eine Infektion sind:
- Atembeschwerden
- Schwellungen im Kopfbereich
- deutlicher Rückgang der Legeleistung
- dünne oder fehlende Eischalen
- ausgeprägte Apathie
- erhöhte Sterblichkeit