Während das Vogelgrippevirus H5N1 bereits seit September dieses Jahres in Deutschland wütet, wurde am 4. November nun der erste Fall in der Schweiz bestätigt. Nachgewiesen wurde das Virus bei einem Wildvogel (Graugans) in der Gemeinde Vinelz BE, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) berichtet. Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgefordert, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen umzusetzen.
Kein Kontakt mit Wildvögeln
Aufgrund des Ausbruchs hat das Bundesamt nun Beobachtungsgebiete eingerichtet. Aktuell umfassen diese in einem drei Kilometer breiten Streifen die Ufer von Bielersee, Murtensee und Neuenburgersee. Zur Verhinderung einer Virusverbreitung gelten in den festgelegten Beobachtungsgebieten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen. «Geflügelhaltende mit 50 oder mehr Tieren müssen insbesondere sicherstellen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und die in der Verordnung festgelegten Biosicherheitsmassnahmen umsetzen», schreibt das BLV. Dazu gehören etwa die getrennte Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen und Laufvögeln sowie Zugangsbeschränkung und Hygienemassnahmen bei Stallarbeiten.
Wachsam in der ganzen Schweiz
Geflügelhaltende in der gesamten Schweiz sind aufgefordert, auf Krankheitsanzeichen zu achten. Bei einem Verdacht gilt es unverzüglich, den Tierarzt zu informieren. Hinweise auf eine Infektion sind Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen sowie eine erhöhte Sterblichkeit. Oft wirken die Tiere lethargisch oder apathisch.
Eine konsequente Biosicherheit bleibt im ganzen Land der wirksamste Schutz gegen die Vogelgrippe. Auch ausserhalb der betroffenen Gebieten und auch in Hobbyhaltungen gilt es, die Hygienemassnahmen einzuhalten, um eine Verbreitung zu verhindern.