Unbedeckte Entmistungsanlagen im Laufstall ist dem Kontrolleur ein Dorn im Auge Landwirt Beat Wanzenried erzählt Warum gibt es bei der Tierschutzkontrolle eine Beanstandung, wenn die Schubstangenentmistung im Laufstall nicht abgedeckt ist? Reto Wyss: Gemäss Artikel 7 der Tierschutzverordnung müssen Unterkünfte und Gehege so gebaut und eingerichtet sein, dass die Verletzungsgefahr für die Tiere gering ist.…
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