Unbedeckte Entmistungsanlagen im Laufstall ist dem Kontrolleur ein Dorn im Auge Landwirt Beat Wanzenried erzählt Warum gibt es bei der ­Tierschutzkontrolle eine ­Beanstandung, wenn die Schubstangenentmistung im Laufstall nicht abgedeckt ist? Reto Wyss: Gemäss Artikel 7 der Tierschutzverordnung müssen Unterkünfte und Gehege so gebaut und eingerichtet sein, dass die Verletzungsgefahr für die Tiere gering ist.…

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