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Mitarbeiter misshandelt Schweine: «Chef muss da sein»

Erneut sorgt ein Schweinebetrieb im Kanton Waadt für Schlagzeilen: Ein Video zeigt einen Mitarbeiter, der Muttersauen und Ferkel misshandelt. Während der Betriebsinhaber von einem Einzelfall spricht, sehen Tierschützer das System am Pranger. Für die Branche stellen sich unbequeme Fragen – über Führungsverantwortung, Biosicherheit und die Grenzen der Labellandwirtschaft.

Für die anonymen Filmemacher war der Betrieb von Daniel Annen in der Broye-Region FR ein lohnendes Ziel. Rund zehn Jahre ist es her, dass Tierschützerin Kate Amiguet in Stallungen, die zum Unternehmen des damaligen Familienpatrons Willy Annen gehörten, Missstände aufdeckte – und die Behörden auf den Plan rief.

Die Vorfälle von 2016 und 2017 hatten damals Konsequenzen: Der Kanton Waadt lancierte das Programm «Paille et soleil», die Kontrollen wurden verschärft – und ab 2021, nach einem Rückgang der festgestellten Verstösse, wieder gelockert.

Tierschutzorganisation stellt System an den Pranger

Nun, keine zehn Jahre später, wieder schwer verdauliche Bilder aus einem Schweinestall der Annen-Familie. In den Aufnahmen ist zu sehen, wie eine Sau mit einer Schaufel geschlagen wird, bis deren Stiel bricht; ein Ferkel wird mit dem Kopf auf den Betonboden geschleudert und noch zuckend «entsorgt» – eine Tötungsmethode, die in der Schweiz explizit verboten ist, in einigen anderen Ländern hingegen als bedingt akzeptable Noteuthanasie gilt.

In einer Petition fordert die Tierschutzorganisation Observatoire du spécisme jetzt Massnahmen von der Waadtländer Regierungsrätin Valérie Dittli. Das Leiden der Tiere sei systembedingt, heisst es in einem Text der Tierschützer.

Dass der Betrieb Annen nach eigenem Bekunden die RAUS- und BTS-Anforderungen erfüllt, hilft da wenig: Für die Gegenseite ist darin ein Beweis für den Graben, der zwischen Image und Realität klaffe.

Behördliche Massnahmen zeigten keine Mängel auf

Besitzer Daniel Annen verschickte unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe ein Communiqué an die Medien. Er erkenne die gezeigten Bilder an, betonte er, doch spiegelten sie nicht die tägliche Praxis auf seinen Betrieben wider.

Tierwohl habe Priorität; behördliche Kontrollen hätten in den letzten Jahren keine Mängel ergeben. Bei den besagten Vorfällen handle es sich um das unangemessene Verhalten eines einzelnen Mitarbeiters, das nicht toleriert werde – und das klar von legalen betrieblichen Praktiken zu unterscheiden sei. Die Sache werde untersucht, Konsequenzen seien die Folge.

Annen verwies zudem darauf, dass sein Betrieb die Schweizer Vorschriften einhalte und freiwillige Programme umsetze, mit weitgehend käfigfreier Haltung. Dass trotz aller Pflegemassnahmen einzelne Tiere sterben, sei biologisch unvermeidlich und komme in allen Haltungssystemen vor.

Die Aufnahmen seien ohne Wissen des Betriebs und mit Überwachungsgeräten auf Privatgelände entstanden; man prüfe rechtliche Schritte. Gleichzeitig erklärte sich Annen offen für Dialog – «allerdings auf Basis von Fakten und nicht von Emotionen.»

Illusion des Tierschutzes

Das Observatoire du spécisme sieht das anders – und zwar grundsätzlich. Für die Organisation ist nicht das Fehlverhalten eines Einzelnen das eigentliche Problem, sondern das System dahinter, das auf Gewalt basiere. Tatsächlich stellen Sauen, die zwecks künstlicher Befruchtung in Kastenständen eingepfercht sind, oder Ferkel, denen ohne Betäubung die Zähne geschliffen werden, keine unerlaubten Praktiken dar.

«Man verkauft die Illusion eines angeblichen Tierschutzes, um ein System aufrechtzuerhalten, in dem Gewalt von Geburt an organisiert ist», sagt Pia Shazar, Sprecherin des Vereins. Der nun betroffene Betrieb sei 2016 als vorbildlich gelobt worden – doch das Bildmaterial spreche für sich.

Betriebsleiter tragen die Verantwortung für ihre Mitarbeitenden

Hier der Unternehmer, der sich höchste Tierwohlstandards auf die Fahnen schreibt, da der Angestellte, der auf diese pfeift und damit dem Unternehmen schadet. Ist es so einfach? Nein, findet Stefan Müller, Geschäftsführer bei Suisseporcs.

«Grundsätzlich ist der Eigentümer und/oder der Betriebsleiter für seine Mitarbeitenden verantwortlich», hält er fest und betont, dass er zum vorliegenden Fall mangels weiterer Kenntnisse nicht Stellung nehmen kann. In allen Betrieben sei es wichtig, dass Angestellte gut ausgebildet und instruiert und laufend kontrolliert und korrigiert würden, sagt er.

Über die Schulter gucken könnte den Angestellten in vielen Mast- und Aufzuchtbetrieben bald auch die Überwachungskamera – allerdings aus ganz anderen Gründen. Denn heimliche Stallbesuche von Tierschützern – wie jüngst bei Daniel Annen – könnten schon bald zu einem grossen Problem für die Branche werden.

Einbrüche könnten seuchenrelevant werden

«Wir schützen fehlerhafte Betriebe nicht. Aber Stalleinbrüche sind absolut verwerflich und illegal. Zudem bringen sie unabsehbare hygienische Gefahren», sagt Stefan Müller.

Werde der Einbruch nicht bemerkt, könne eine Infektionskrankheit wegen der langen Inkubationszeit über Jager schnell in andere Betriebe gelangen. Der wirtschaftliche Schaden wäre immens. Die Ställe abzuschliessen, sei aber nicht möglich – das wiederum wegen des Tierwohls.

«Wir haben in der Schweiz 60% RAUS-Betriebe», sagt Müller. Da nütze es nichts, Eingangstüren zu verriegeln. Er geht deshalb davon aus, dass viele Betriebe in elektronische Überwachung investieren werden – Bewegungsmelder und Überwachungskameras.

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