Seit Ende 2019 habe es wegen deutlich höheren Gefrierpunkten bei der Milchprüfung wesentlich mehr Beanstandungen gegeben, heisst es in einer gemeinsamen Medienmitteilung der Schweizer Milchproduzenten (SMP), Fromarte und der Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie (VMI). Nun habe man eine einheitliche Lösung für das Problem gefunden.

Jeden Monat neu berechnet

So werde im November zum ersten Mal ein Adaptionswert berechnet, basierend auf einer statistischen Auswertung aller Messergebnisse. Damit lassen sich laut Mitteilung natürliche Schwankungen berücksichtigen. Simulationen mit alten Daten zufolge soll es dank diesem neuen System zu weniger Beanstandungen kommen. 

Der Adaptionswert wird jeweils monatlich auf dbmilch.ch für Milchproduzenten, Milchkäufer, Sammelstellen und gegebenenfalls weitere berechtigte Stellen veröffentlicht. Nach Monatsabschluss wird der Wert ergänzend zu den Messresultate des Gefrierpunktes angegeben.

Vereinbarung zur Ausgestaltung der Milchkaufverträge

Für die Umsetzung der neuen Gefrierpunkt-Lösung haben SMP, Fromarte und VMI eine Ergänzung zur Vereinbarung zur Ausgestaltung der Milchkaufverträge unterzeichnet. Mit der Berechnung und Rückmeldung der Daten sei die TSM Treuhand betraut worden. 

Das neue Beurteilungssystem müsse auch beim Zweitmilchkauf angewandt werden. Bestehende Milchkaufverträge bleiben in Kraft, das System wir ab dem 1. November umgesetzt und bis spätestens Ende 2020 regional angepasst. 

 

Keine Sanktionen für saisonale Schwankungen

Fromarte, SMP und VMI betonen, man habe keine Fehler bei der Analyse oder der Datenübermittlung der Gefrierpunkte gefunden. Daran sollten die erhöhten Werte der vergangenen Monate also nicht liegen. Dafür gibt es aber eine Reihe anderer Faktoren, von denen die Menge gelöster Stoffe, die über den Gefrierpunkt gemessen wird, beeinflusst werden könnten:

• nicht ausgewogene Fütterung

• bei Temperaturen > 25 °C einsetzender Stress im Stoffwechsel

• Salzmangel

• schnell wachsendes Gras

• Durchfall der Kühe

• schnelle Futterumstellungen

• zu kurze Fresszeiten

• Laktationsstadium

• effektiv höherer Wassergehalt der Milch wegen absichtlicher oder technischer Wässerung.

In der Mitteilung wird klargestellt, man wolle keine jahreszeitlichen Schwankungen sanktionieren. Ziel der Beanstandungen mit Milchpreisabzügen, Milchmengenkorrekturen oder nicht Gewährung des Zuschlags für gute Milchqualität sei es vielmehr, effektive Wässerungen möglichst auszuschliessen – seien sie absichtlich vorgenommen oder technisch bedingt.