Bisher durfte Kuh-, Schaf- und Ziegenmilch bis zum Abtransport zum Verarbeitungsbetrieb maximal 48 Stunden gelagert werden. Mit einer Anpassung des Lebensmittelrechts gilt neu ab dem 1. Februar 2024: Schaf- und Ziegenmilch: Keine maximale Lagerdauer Kuhmilch: Maximale Lagerdauer von zwei Kalendertagen Dies unter der Voraussetzung, dass die übrigen Vorschriften an die Hygiene eingehalten werden können. Kleinere…
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