Bisher durfte Kuh-, Schaf- und Ziegenmilch bis zum Abtransport zum Verarbeitungsbetrieb maximal 48 Stunden gelagert werden. Mit einer Anpassung des Lebensmittelrechts gilt neu ab dem 1. Februar 2024: Schaf- und Ziegenmilch: Keine maximale Lagerdauer Kuhmilch: Maximale Lagerdauer von zwei Kalendertagen Dies unter der Voraussetzung, dass die übrigen Vorschriften an die Hygiene eingehalten werden können. Kleinere…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 2 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.