«Wir verzichten auf Finanzierungen für die Herstellung und den Handel von harten alkoholischen Getränken», heisst es auf der Website der Aargauer Kantonalbank. Durch deren Ausschluss werde ein Beitrag zur Senkung der damit verbundenen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden und Kosten geleistet. Die Herstellung und der Handel von Bier und Wein seien davon nicht tangiert. «Diese alkoholischen Getränke erachten wir aufgrund des verhältnismässig tiefen Alkoholgehalts als gesellschaftlich tolerierbares Genussmittel und als Teil unserer Ess- und Trinkkultur.» Die Schwelle für den Ausschluss liege bei 20 Prozent Umsatzanteil.
Kritik aus Wirtschaft
Diese und viele weitere Ausschlusskriterien für die Kreditvergabe durch die Aargauer Kantonalbank (AKB) sorgen im Kanton seit einigen Wochen für viel Kritik und wenig Lob. Ende Januar hat die AKB ein Konzept für die nachhaltige Kreditvergabe bekannt gemacht. Seither gehen die Wogen hoch. Die Handelskammer, der Gewerbeverband und bürgerliche Parteien kritisieren heftig und verlangen, dass diese Kriterien zurückgenommen werden. Einzig linke Parteien und Umweltorganisationen begrüssen die neue Strategie der AKB.
Für den zuständigen Finanzdirektor Markus Dieth sind die grünen Kreditregeln ein unternehmerischer Entscheid, der nicht bei der Politik liegen soll. Gleichwohl lud er vergangene Woche zu einem runden Tisch, über Ergebnisse äusserten sich die Teilnehmer nicht, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete.
Hochstämmer gefährdet
Vergangene Woche brachte sich nun auch der Verband Aargauer Obstproduzenten (VAOP) in die Diskussion ein. Die AKB gefährde mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie die Biodiversität, heisst es in der Medienmitteilung. Die Landschaft im Aargau, insbesondere im Fricktal, sei geprägt durch viele Hochstammbäume. Die Früchte dieser Bäume liessen sich aber nicht mehr als Tafelobst vermarkten, weil sie den hohen Anforderungen des Handels nicht mehr genügten. «So haben die Grossverteiler beschlossen, dass Kirschen dieser landschaftsprägenden Bäume zu klein und weich sind», erklärt Andy Steinacher, Präsident des VAOP. «Deshalb lassen sich Hochstammkirschen eigentlich nur noch zu Edelbränden verarbeiten.»
Brennereien gefährdet
Mit der AKB-Strategie werde den kleinen Edelbrennereien der Geldhahn zugedreht. Für Bauern, die mit Herzblut ihre Bäume pflegen, werde damit fast der einzige Absatzkanal für Hochstammkirschen abgewürgt. «Die beliebten Kirschbäume im Aargau sind somit stark gefährdet», meint Andy Steinacher.
Er fragt sich, was denn die Bauern mit den Bäumen machen sollen, wenn die Früchte nicht verkäuflich sind. Kirschen könne man nicht vermosten und auch Mostobst leide ja unter den hohen Rückbehalten. «Alle wollen Hochstammbäume fördern, aber nur wenige machen sich Gedanken, wie die Früchte verwertet werden sollen.»
Scheinheilig nachhaltig
Die vielen kleinen Edelbrennereien seien als KMU gefährdet, wenn die AKB, welche sich als KMU-freundlich bezeichne, diesen den Geldhahn zudrehe. Und zahlreiche unterzeichnende Präsidenten von regionalen Obstbauvereinen und gleichzeitig Hochstammbaumbesitzer, aber auch Edelbrenner rufen in der Medienmitteilung die AKB dazu auf, auf ihren Entscheid zurückzukommen und eine Geschäftspolitik zu betreiben, welche nicht scheinheilig nachhaltig sei, sondern wirklich der Natur diene.
Nachhaltige Kreditvergabe
Die Aargauer Kantonalbank (AKB) hat ein Konzept ent-wickelt für einen verantwortungsvollen Umgang bei der Kreditvergabe. Definiert wurden dafür Nachhaltigkeitskriterien. Das Konzept beruhe auf international anerkannten Ausschlusskriterien und sei mit eigenen zusätzlichen Aspekten ergänzt worden, heisst es auf der Website der AKB. So werden beispielsweise Förderer von fossiler Energie von Krediten ausgeschlossen, ebenso gibt es keine Neufinanzierung mehr für Atomkraftwerke. Von Krediten ausgeschlossen sind auch Produzenten von Kosmetika unter Nutzung von Tierversuchen oder Produktion und Handel mit Gütern, welche unter tierquälerischen Bedingungen hergestellt wurden. Und für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gelten seitens AKB qualitative Nachhaltigkeitskriterien für den Kreditausschluss. So bei Anzeichen von Umweltschädigungen wie illegale Brandrodung oder Holzschlag in tropischen Regenwäldern, Gefährdung bedrohter Arten, Schädigung von Feuchtgebieten, Menschenrechtsverletzungen oder Verletzung von Arbeitnehmerrechten.
Auf Empfehlung der Weltbank übernimmt die AKB aber auch internationale Ausschlusskriterien wie Produktion oder Handel mit Tabak, Betreiben von Casinos und Herstellung oder Handel mit alkoholischen Getränken ausser Bier und Wein.