Gallosuisse«Wir brauchen kein Verbot fürs Kükentöten in der Schweiz»Donnerstag, 18. November 2021 An einem runden Tisch habe man gemeinsam mit allen Eiermarktakteuren die nächsten Schritte diskutiert, teilt Gallosuisse mit. Für den Produzentenverband ist es ein Erfolg, dass die von ihm ausgearbeitete Branchenlösung nun zur Umsetzung kommt: Damit zeige die Branche, dass alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette zusammen komplexe Herausforderungen angehen könnten, wird Gallosuisse-Präsident Daniel Würgler zitiert.

Partnerfirma in den Niederlanden gefunden

Damit ist das gesetzte Ziel die Geschlechtsbestimmung im Ei, dank der männliche Küken von Legelinien künftig gar nicht mehr schlüpfen sollen. Bereits wurde eine Absichtserklärung mit der niederländischen Firma In Ovo unterzeichnet. Sie soll eine Maschine namens Ella für die beiden konventionellen Schweizer Brütereien liefern, mit der das Geschlecht der Küken am 9. Bruttag bestimmt werden kann.

Im Vorfeld seien alle verfügbaren Methoden bezüglich Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Kosten und Umsetzbarkeit in der Schweiz geprüft worden.

Noch im Prozess der Inbetriebnahme

Die Arbeitsgruppe habe in den Niederlanden In Ovo besuchen und Ella besichtigen können, heisst es in der Mitteilung weiter. Jede Etappe der Geschlechtsbestimmung sei eine technologische Innovation und die Firma befinde sich noch im Prozess der Inbetriebnahme der Maschine. Nach den ersten zwei Maschinen sollen im Jahr 2022 noch weitere gebaut werden und in Brütereien zum Einsatz kommen.

Mehrere offene Punkte

Gratwanderung zwischen Ethik, Emotionen und EffizienzDas Verbot des Kükentötens ist unumgänglich, aber die Umsetzung schwierigFreitag, 1. April 2022 Noch fehlen laut Gallosuisse «zahlreiche Nachweise» für die Umsetzung der Branchenlösung. Es gibt demnach noch offene Punkte:

  • Bis Ende 2022 sollen Praxis- und Leistungsfähigkeit der Geschlechtsbestimmung mit Ella in einer Brüterei bestätigt werden.
  • Die inländischen Brütereien müssen in einem stark steigenden Kostenumfeld investieren.
  • Es gibt Lieferunsicherheiten bei Technologie und Baumaterial.
  • Die Behörden müssen noch den gesetzeskonformen Unterbruch des Brutprozesses der männlichen Hühnerembryonen festlegen.
  • Alle Partner müssen die Kosten des Ausstiegs aus dem Kükentöten mittragen.

Die ganze Branche bleibe bestrebt, gemeinsam die letzten Verbindlichkeiten zu regeln, damit Ella wie geplant ab Januar 2024 ihre Arbeit aufnehmen kann. Bis Ende Jahr will man die vertraglichen Details mit den Brütereien klären.